Diese Beschlüsse sind nicht nur getrieben von schlechtem Gewissen, sondern auch von Einsicht: Die massive Kaufkraft der öffentlichen Hand ist geeignet, sozialen und ökologischen Standards in der Produktion weltweit zum Durchbruch zu verhelfen. Würden öffentliche Beschaffer geschlossen nur noch an solche Unternehmen Aufträge vergeben, die „saubere“ Arbeitsbedingungen garantieren können, dürfte sich in den Fabriken vor Ort einiges verändern. Gefährliche chemische Stoffe würden vermieden, schlimme Ausbeutungspraktiken gestoppt, die Einhaltung von Arbeitsgesetzen würde kontrolliert. Doch bislang ist die öffentliche Nachfrage nach solchen Produkten noch zu gering. Den 200 fortschrittlichen Kommunen stehen 11.000 Gemeinden gegenüber, die das Thema nicht interessiert.
Erste Erfolge
Einige, meist kleinere Unternehmen stellen sich auf die wachsende Nachfrage nach ökologisch und sozial „sauberen“ Produkten bereits ein. So ist im Sommer 2010 das erste deutsche Arbeitbekleidungsunternehmen, die Firma Bierbaum-Proenen Mitglied der Fair Wear Foundation geworden – und hat sich damit verpflichtet, Mindeststandards bei den Arbeitsbedingungen in ihren Fabriken und bei ihren Zulieferern einzuhalten und zu kontrollieren. Deutsche Kommunen, denen dies ein Anliegen ist, mussten bislang ihre Arbeitsbekleidung in den Niederlanden einkaufen. Darüber hinaus hat sich die deutsche Firma Hess Natur auf die wachsende Nachfrage der öffentlichen Hand eingestellt und eine neue Abteilung für Großkunden geschaffen.
Ihr gutes Recht
Lange Zeit haben Kommunen gezögert, Beschlüsse zur nachhaltigen Beschaffung zu fassen und wurden unter anderem vom Städte- und Gemeindebund wegen „rechtlicher Bedenken“ davon abgehalten. Doch mittlerweile ist die Rechtslage klar: In die Vergaberechtsreform wurde – noch unter der alten Bundesregierung – folgender Satz aufgenommen: „Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen.“ Zwar sind die öffentlichen Auftraggeber damit nicht verpflichtet, Menschenrechte und Umweltschutz mit ihrer Beschaffung zu fördern, aber sie dürfen es. Darüber hinaus hat die Kommission einen Leitfaden publiziert, der öffentlichen Auftraggebern zusätzlich Rechtssicherheit bei Ausschreibungen bieten soll.
Der Bund versagt
Viele Städte und Gemeinden setzen nun um, was in anderen europäischen Ländern schon längst Usus ist, beginnen meist mit einzelnen Produkten wie Blumen, Kaffee, Holz und Steinen, bei denen es Zertifikate oder gar FairTrade-Siegel gibt. Doch auch bei Kleidung und Computern werden erste Erfahrungen mit „sauberer“ Beschaffung gemacht. Ein großes Handicap dabei ist jedoch die Untätigkeit des Bundes. Bislang muss noch jede Kommune selbst Standards entwickeln und überlegen, wie sie die Einhaltung überprüfen kann. Würde der Bund diese Aufgabe übernehmen und den Unternehmen ermöglichen, sich für ein zentrales Register zu qualifizieren, könnte das der ökologischen und sozialen Beschaffung einen großen Schub geben. Ein konkreter Vorschlag wurde vom CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung mit dem „Aktionsplan sozial-ökologische öffentliche Auftragsvergabe“ auf den Tisch gelegt.
Jetzt handeln!
Doch solange der Bund untätig bleibt, müssen die Kommunen voran gehen! Sie müssen Beschlüsse fassen, die nicht nur ausbeuterische Kinderarbeit ausschließen, sondern Menschen- und Arbeitsrechte sowie Umweltschutz grundsätzlich zu Kriterien für ihre Auftragsvergabe erheben. Auf den bisher gemachten Erfahrungen anderer Kommunen kann aufgebaut werden, Musteranträge und -ausschreibungen liegen vor – meist fehlt nur der politische Wille oder der Anstoß von außen. Aus diesem Grunde startete die Christliche Initiative Romero zusammen mit dem CorA-Netzwerk eine Aktion, die den Druck von unten erhöhen soll. Schicken Sie eine Aktionspostkarte an Ihre Bürgermeisterin oder Ihren Bürgermeister, Ihren Oberbürgermeister oder Ihre Oberbürgermeisterin, ebenso an den Rat Ihrer Stadt oder gemeinde, mit der Aufforderung, aktiv zu werden! Sie sollen die Macht der Kommunen nutzen!
Faire Beschaffung ist machbar, wenn der Wille dazu vorhanden ist.