Öffentliche Beschaffung - Aktiv werden als BeschafferIn

Schritt für Schritt

Für welche Produkte ist ein Beschluss oder eine Rechtsverordnung zur Einhaltung internationaler Arbeiststandards (die so genannten IAO-Kernarbeitsnormen) überhaupt relevant? Wie kann ich die Einhaltung der Kriterien von den AuftragnehmerInnen einfordern? Welche Nachweise darf man verlangen? Wie muss eine  Ausschreibung aussehen? Ab wann ist sie rechtssicher? Welche Nachweise taugen etwas und welche sind das Papier nicht wert auf dem sie stehen?

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Rechtliches

Soziale und ökologische Kriterien können bei der Vergabe öffentlicher Aufträge angewendet werden. Sowohl das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf Bundesebene (GWB §97 Abs.4), als auch die EU-Richtlinie (2004 / 17 / EG sowie 2004 / 18 / EG Artikel 38 bzw. 26) machen das deutlich. Darüber hinaus hat sich die Europäische Kommission mit ihrem Leitfaden „Buying Social” klar dazu positionert, dass die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in die zusätzlichen Auftragsausführungs-bestimmungen rechtssicher integriert werden können.  

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