Öffentliche Beschaffung - Länder

Fairgabe auf Länderebene

Stadtstaaten als Vorreiter – andere Bundesländer ziehen nach

Berlin, Hamburg und Bremen: Die Stadtstaaten haben ihr Vergaberecht reformiert und sich dabei auch zur Einhaltung internationaler Arbeitsstandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verpflichtet. Auch bei den Flächenstaaten kommt zunehmend Bewegung in die FAIRgabe, haben doch mittlerweile fünf Bundesländer und drei Stadtstaaten ein gültiges Tariftreue-/Vergabegesetz, zwei Länder sind mit der Einführung beschäftigt, drei Länder sind derzeit ohne Tariftreue-/Vergabegesetz. Ein kurzer Überblick (weiterlesen oder die PDF-Datei hier downloaden):  

NRW verabschiedet Tariftreue- und Vergabegesetz: Mit der zweiten Lesung im Landtag am 21.12.2011 wurde das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW – verabschiedet. Das Gesetz enthält eine verbindliche Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), ökologischer Kriterien, Tariftreue für alle Branchen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und einen verbindlichen Mindestlohn von 8,62 Euro pro Stunde. Des Weiteren sieht das Gesetz explizit die Frauenförderung vor. Die verbindliche Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen kann als großer Erfolg für die Arbeitsrechte weilweit gesehen werden. Die Pressemitteilung des Bündnisses für öko-soziale Vergabe zum Gesetzesentwurf finden Sie hier, das nun beschlossene Gesetz hier. Nach eineinhalb Jahren Engagement für eine FAIRgabe in NRW ist mit diesem Gesetzesbeschluß ein erstes Etappenziel erreicht. 

Die Christliche Initiative Romero und das Eine Welt Netz NRW werden die angestoßenen Prozesse und Entwicklung nach der Verabschiedung des Gesetz und der Einführung einer Rechtsvorschrift weiterhin kritisch begleiten und darauf hinwirken, dass Instrumente zur Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen geschaffen werden. Zu nennen wären hier etwa Hilfestellungen für die Kommunen und einzelnen Einkäufer auf Landesebene sowie eine effektive Kontrolle der Unternehmensangaben von Seiten des Landes. Unablässig ist es in diesem Zusammenhang, dass die Öffentliche Hand für umfassende Transparenz bei Auftragsvergaben und Unternehmensangaben sorgt.  

Bundesländer mit Tariftreue-/Vergabegesetz:

Berlin: Seit 2010 hat Berlin ein Vergabegesetz, das Mindest- und Tariflohn genauso wie die ILO-Kernarbeitsnormen bei der öffentlichen Auftragsvergabe vorsieht. Ebenfalls erforderlich für die Vergabe sind der Nachweis der Bieter über Frauenförderung und Bemühungen in Bezug auf Ausbildungsplätze. Die neue Rot-Schwarze-Koalition plant eine Erhöhung des Mindestlohns von 7,50 Euro auf 8,50 Euro, dieses stößt aber erwartungsgemäß bei den Wirtschaftsverbänden auf heftigen Widerstand. Die Einsetzung einer Kontrollkommission ist geplant. Ab 2013 soll ein regelmäßiger Vergabebericht des Landes vorgelegt werden. Nach Einführung des Gesetz werden die ersten Vorgaben in die Tat umgesetzt - Berlin geht in die richtige Richtung, hat aber noch einiges zu tun will es seinen Einkauf tatsächlich fair gestalten. Eine Bewertung des Vergabegesetzes nach dessen Einführung finden Sie hier.  

Brandenburg: Zum 01.01.2012 tritt das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) in Kraft. Es enthält die Tariftreue für alle Branchen im AEntG. Ebenso hat sich brandenburgische Regierung auf einen Mindestlohn von 8,00 Euro festgelegt. Die rot-rote Regierungsmehrheit hat sich im Gesetz auf eine Kann-Regelung geeinigt. Diese Regelung betrifft soziale und ökologische Aspekte. Ein erster Schritt für das Land an der Havel. Jetzt ist es an der Zeit der ersten politischen Willensbekundung auch weitere Taten folgen zu lassen und in Zusammenarbeit mit NROs weitere Schritte zu vereinbaren, damit die FAIRgabe in Brandenburg zu einem echten Instrument wird, welches auch die Ausbeutung der Arbeitenden im Süden nicht länger unterstützt.  

Bremen: Im November 2009  beschloss das Land Bremen die Einhaltung der ILO-Normen bei der öffentlichen Vergabe. Das "Bremische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der öffentlichen Auftragsvergabe“ schreibt vor, dass Firmen, die im Land Bremen in Zukunft öffentliche Aufträge erhalten wollen, besondere Anforderungen erfüllen müssen. Mehr Informationen dazu finden Sie im Interview mit der Finanzsenatorin Karoline Linnert aus Bremen und auf der Serviceseite über die guten Beispiele in der öffentlichen Beschaffung. Inzwischen hat Bremen auch eine umfassende Rechtsverordnung erlassen, die hier eingesehen werden kann. Die Verordnung, die grundsätzlich zu begrüßen ist, bedarf allerdings noch einiger Verbesserungen. Leider ist eine zu enge Produktauswahl getroffen worden und der Bereich Computer/EDV-Technik wurde gar nicht berücksichtigt. Eine stärkere Beteiligung von NROs an den politischen Prozessen wäre ebenfalls zu begrüßen. Nichtsdestotrotz ist Bremen auf dem richtigen Weg.  

Hamburg: Auch das im Jahr 2008 verabschiedete Hamburger Vergabegesetz verpflichtet sich zur Einhaltung der ILO-Normen. So steht dort: "Bei der Vergabe von Bau-, Liefer-, und Dienstleistungen ist darauf hinzuwirken, dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind". In abgeschwächter Form heißt es dort zur ökologischen Beschaffung: „Auftraggeber haben im Rahmen der Beschaffung dafür Sorge zu tragen, dass bei Erstellung, Lieferung, Nutzung und Entsorgung der zu beschaffenden Gegenstände oder Leistungen negative Umweltauswirkungen vermieden werden, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist.“ Ein Mindestlohn ist nicht festgeschrieben und auch in der Umsetzung seines Vergabegesetzes hinkt Hamburg hinterher. Das Eine Welt Netz Hamburg begleitet die Vorgänge weiterhin kritisch und drängt auf die Umsetzung weiterer Maßnahmen – etwa den Aufbau einer Koordinationsstelle nach schwedischem Vorbild. Siehe hierzu die Pressemitteilung zur Preisverleihung „Fair Trade Stadt“ vom Mai 2011.  

Mecklenburg-Vorpommern: Seit dem 28.06.2011 ist das Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) in Kraft. Die ILO-Kernarbeitsnormen werden dort verpflichtend erwähnt: „Bei der Vergabe von Leistungen ist darauf hinzuwirken, dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen ILO festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.“ Aspekte einer ökologischen Beschaffung oder eines Mindestlohns finden keine Berücksichtigung.  

Niedersachsen: Das niedersächsische Landesvergabegesetz (LVergabeG)vom 15.12.2008 bezieht sich lediglich auf die Bauindustrie. Darin finden sich weder ILO-Kernarbeitsnormen, noch Bestimmungen zur ökologischen Beschaffung. Ein Gesetzesvorschlag, der u.a. die ILO-Normen beinhaltet, wurde im Mai 2011 eingereicht, dieser wurde aber von der Schwarz-Gelben-Koalition abgelehnt.  

Nordrhein-Westfalen: Siehe oben. 

Rheinland-Pfalz: Am 01.12.2010 wurde das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) verabschiedet. Die ILO-Kernarbeitsnormen sind darin festgehalten, jedoch mit einer unverbindlichen Formulierung. Will die Rot-Grüne-Koalition ernsthaft und glaubwürdig gegen unwürdige Arbeitsbedingungen bei der Herstellung von Gütern für die öffentliche Hand vorgehen, so sollte sie aus der Kann-Regelung eine Muss-Bestimmung machen. Das Gesetz greift bei einem Schwellenwert von 20.000 Euro, hier sollte die Grenze deutlich herabgesetzt werden.  

Saarland: Die ILO-Normen finden sich verpflichtend in dem Saarländischen Vergabe- und Tariftreuegesetz vom 15.09.2010 ebenso wieder, wie ökologische Aspekte der Beschaffung. Der Schwellenwert im Saarland liegt mit 50.000 Euro enorm hoch, was zur Folge hat, dass eine faire Beschaffung bei vielen Einkäufen umgangen werden kann. Zum Thema Mindestlohn wird sich auch beim zweiten Lesen des Gesetzes nichts finden lassen.  

Thüringen: Deutlich verhält es sich im Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (ThüVgG); seit dem 01.05.2011 in Kraft. Dort heißt es: „Bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen sollen keine Waren Gegenstand der Leistung sein, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.“ Die Bieter werden per Gesetz verpflichtet Nachweise über die Einhaltung der ILO-Normen zu erbringen. Mit 20.000 Euro liegt der Schwellenwert ebenfalls ziemlich hoch. Ökologische Aspekte werden erwähnt, fallen aber unter die Kann-Regelung. Thüringen geht mit dem Gesetz erste Schritte Richtung Faire-Beschaffung. Will das Land wirklich glaubwürdig einkaufen, führt kein Weg an der Einführung eines Kontroll- und Beratungssystems vorbei.  

Sachsen: Ein Vergabegesetz hat der Freistaat zwar, dieses stammt jedoch aus dem Jahr 2002 und enthält keine Angaben über ILO-Normen, ökologische Aspekte, Mindestlohn oder Tariftreue. Generell scheint diesen Themen keine große Bedeutung beigemessen zu werden, was angesichts einer Schwarz-Gelben Regierung auch nicht weiter verwundert. Außerparlamentarisch engagieren sich die Organisation Sachsen kauft fair und der DGB für die Erweiterung der Vergabekriterien. Es gibt noch viel zu tun in Sachsen! Sie wollen persönlich aktiv werden und Druck auf die Politik ausüben? Infos und Materialen können Sie hier finden.  

Bundesländer die eine Einführung eines Tariftreuegesetz-/Vergabegesetzes planen

Baden-Württemberg: Mit der Bildung einer Grün-Roten-Koalition im April 2011, soll auch wieder Bewegung in die Frage nach einem Vergabegesetz kommen. Die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen sehen eine Einführung jedenfalls vor und auch Ministerpräsident Kretschmann hat sich bei einem IG-Metall-Kongress im Oktober dafür ausgesprochen. Im Koalitionsvertrag wird sich klar für die Einhaltung und Verpflichtung zum sozial-ökologischem Einkauf ausgesprochen. Ein Gesetzesentwurf liegt aber bisher noch nicht vor.  

Sachsen-Anhalt: Die Schwarz-Rote Regierungskoalition will zu Beginn des Jahres 2012 einen Gesetzesentwurf vorlegen. Die SPD hat in einem Werkstattgespräch Punkte ausgearbeitet, die sie in das Gesetz einbringen möchte. Auf die ILO-Normen wird nicht explizit Bezug genommen, wie hier gesehen werden kann. Ohne Berücksichtigung der ILO-Normen wäre der Gesetzesentwurf eine Enttäuschung im Hinblick auf die Rechte der Ausgebeuteten in den Ländern des Südens.  

Bundesländer ohne Tariftreue-/Vergabegesetze

Momentan bleiben damit drei Bundesländer, die keine Tariftreue-/Vergabegesetze verabschiedet haben und auch nicht planen in näherer Zukunft solche auf den Weg zu bringen. Dabei handelt es sich um die Länder BayernHessen und Schleswig-Holstein. In all diesen Ländern wurden in der Regel von der jeweiligen Opposition Gesetzesentwürfe eingebracht, welche aber am politischen Willen der Regierenden zu Ungunsten der Armen dieser Welt scheiterten. Hier gilt es weiterhin den Druck hoch zu halten. Setzten Sie sich für die Rechte der Armen ein und nehmen Sie an einer der Protestaktionen teil. Informieren Sie sich hier!  

Stand: Dezember 2011 

© 2010 Christliche Initiative Romero e.V.