Gewalt in Mittelamerika - Guatemala

- "Das Leben und die Gesundheit von Frauen ist durch Gewalt bedroht." Unsere Partnerorganisation AFEDES sensibilisiert die Öffentlichkeit. Foto: CIR/Archiv
Straflosigkeit - eine traurige Tradition
In Guatemala konnte bislang der Anstieg der Gewalt gegen Frauen nicht gebremst werden
Die Frau wird in der guatemaltekischen Gesellschaft wesentlich weniger wertgeschätzt als der Mann. Die Entwicklungen seit dem Friedensabkommen von 1996, das einen 36 Jahre andauernden bewaffneten Konflikt im Land für beendet erklärte, bieten ein ernüchterndes Bild. Das Vertragswerk gestand Frauen ihre Rechte auf politische Teilhabe sowie auf Schutz vor Gewalt, Marginalisierung und Armut zu. Doch von der Umsetzung dieser Ziele ist Guatemala bis heute weit entfernt.
Die Ursachen hierfür sind komplex. Die bestehenden patriarchalischen Strukturen begünstigen das starke Gefälle zwischen den Geschlechtern und tragen zur sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheit bei. Was die politische Teilhabe von Frauen betrifft, so bleiben die Erfolge mager, besonders für Maya-Frauen. Neben dieser und vergleichbaren Formen von Diskriminierung ist eine steigende Zahl von Gewaltverbrechen gegen Frauen zu verzeichnen. Bereits während des Bürgerkrieges von 1960 bis 1996 waren Frauen Opfer von Vergewaltigung und Mord. Unter den Betroffenen befanden sich auch viele Frauen indigener Herkunft. Blutiger Höhepunkt waren unter Staatschef Efraín Ríos Mont angeordnete gezielte Massaker 1982/83.
Das Phänomen der Straflosigkeit
Gerichtsverfahren hat es seitdem kaum gegeben, häufig aufgrund mangelnder Beweismittel. Das Vertrauen in die Justiz und Rechtssicherheit für die Bevölkerung Guatemalas konnten dadurch nicht gestärkt werden. Das Phänomen der Straflosigkeit entwickelte sich seitdem zu einer traurigen Tradition des Landes. Die Folge: eine Besorgnis erregende Anzahl an Gewaltverbrechen und eine hohe Kriminalitätsrate. Unter dem ehemaligen Präsidenten Oscar Berger (2004 bis 2008) hatte die Regierung in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen zwar die Gründung einer Kommission gegen die Straflosigkeit in Guatemala (Comisión Internacional Contra la Impunidad en Guatemala, CICIG) beschlossen, um das organisierte Verbrechen in unterwanderten staatlichen Einrichtungen aufzuspüren, strafrechtliche Untersuchungen und Strafverfolgungsverfahren zu verbessern und den Menschen das Vertrauen ins Justizwesen zu ermöglichen. Doch unterstützte die Regierung Guatemalas die Arbeit der Kommission bisweilen zaghaft, boykottierte sie sogar teilweise.
Nach offiziellen Angaben der nationalen Koordinationsstelle zur Prävention häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen (CONAPREVI) wurden in den letzten zehn Jahren mehr als 5900 Frauen Opfer eines Tötungsdelikts. Die Fälle familiärer Gewalt beziffern sich zwischen 2008 und 2010 auf mehr als 170.000.
Gesetze sind nicht ausreichend
Der rechtliche Schutz, den der guatemaltekische Staat mit den Gesetzen zum Schutz der Frau - sprich dem Gesetz zur Verhütung, Bestrafung und Sanktionierung von familiärer Gewalt (1996), dem Gesetz zur Würdigung und Förderung von Frauen (1999) und dem Gesetz gegen Femizid und andere Formen von Gewalt gegen Frauen (2008) - bietet, ist ganz offensichtlich eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung. Der Anstieg von Straftaten gegen Frauen konnte nicht gebremst werden. Aber die Gesetze, insbesondere das 2008 verabschiedete Gesetz gegen Feminzid und andere Formen von Gewalt gegen Frauen, symbolisieren das Bewusstsein für das Unrecht und die Dringlichkeit, dass Gewalt gegen Frauen strafrechtlich verfolgt und bestraft werden muss.
Ohne den unermüdlichen Einsatz von Frauen- und Nichtregierungsorganisationen wäre dieser Wandel nicht möglich gewesen. Die Möglichkeit von Frauen, sich zu organisieren, ihre Rechte einzufordern und für sie zu kämpfen, ist und bleibt ein wichtiges Fundament für Veränderungen.



Diese Website wird mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union betreut. Die darin vertretenen Standpunkte geben die Ansicht der Christlichen Initiative Romero wieder und stellen somit in keiner Weise die offizielle Meinung der Europäischen Gemeinschaft dar.
Das DZI bescheinigt der Christlichen Initiative Romero einen verantwortungsvollen Umgang mit Spendengeldern.