Kritischer Konsum
Einkauf & Verantwortung
Der Blaue Engel wurde 1978 auf Initiative des Bundesministers des Inneren ins Leben gerufen. Siegel-Inhaber ist das Bundesumweltministeri¬um, vergeben wird das Siegel von der RAL gGmbH (gemeinnützige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.). Das Umweltbundesamt stellt die Geschäftsstelle der Jury Umweltzeichen, die für die Beschlüsse des Blauen Engels zuständig ist, und erarbeitet die Kriterien.
Produkte aus zahlreichen Bereichen wie Bauen, Computer, Papier und Textilien werden gekennzeichnet. Bei der Vergabe des Zeichens wird der gesamte Lebenszyklus des Produktes in Betracht gezogen. Die Produktgruppen werden derzeit in vier verschiedene Schutzziele eingeordnet. Seit 2009 ist gesondert gekennzeichnet, ob das Produkt Klima, Gesundheit, Wasser oder Ressourcen schützt. Das produktbezogene Logo enthält einen detaillierten Hinweis zu den relevanten Eigenschaften des Produkts, wie z. B. „weil energieeffizient“. Aktuell findet man das Umweltzeichen auf 12.000 Produkten von 1.500 Unternehmen.
BLAUER ENGEL FÜR TEXTILIEN
Das staatliche Umweltlabel hat seit 2011 auch einen Standard für Textilien entwickelt, der sowohl Natur- als auch Synthetik-Fasern abdeckt. Es gibt für Textilien noch keinen Lizenznehmer und damit keine Kleidung, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind.
Skala: = anspruchsvoll; = gut; = mittelmäßig; = unzureichend; = mangelhaft; = kein Fokus. Basierend auf einer Untersuchung aus den Jahren 2016/2017.
Der Blaue Engel ist das älteste Umweltzeichen und hat einen sehr hohen Bekanntheitsgrad. Der Fokus liegt auf ökologischen Kriterien. Wichtige Kriterien wie die Festlegung von Grenzwerten für klimaschädliche
Emissionen sind Teil des Standards. Der Blaue Engel berichtet transparent über die Einhaltung und Weiterentwicklung des Standards. Es gibt spezifische Standards für unterschiedliche Produktgruppen, so auch für Textilien. Die Sozialstandards erfüllen nur geringe Ansprüche: Existenzsichernde Löhne werden nicht gefordert, das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen wird nicht aktiv unterstützt. Die sozialen Kriterien beschränken sich auf die ILO-Kernarbeitsnormen. Die Selbstverpflichtung reicht nicht aus, um die Einhaltung sozialer Standards in den Zulieferbetrieben zu garantieren. Unabhängige Kontrollen unter Einbeziehung lokaler Akteur*innen fehlen.