Testamentsspenden

Ein besonderer Nachlass für die Zukunft

Viele Menschen möchten am Ende ihres Lebens etwas Bleibendes hinterlassen. Eine gute Möglichkeit dafür ist die sogenannte Testamentsspende zugunsten der
Romero Initiative (CIR).

Quelle: Diego Cervo
Foto: Diego Cervo

Testamentsspenden sind für unsere Partnerorganisationen in Mittelamerika sehr wertvoll. Denn sie machen eine schnelle und unbürokratische Hilfe in Krisenzeiten möglich. Hilfe, die bei zunehmenden Repressionen gegen Aktivist*innen oder bei Naturkatastrophen Menschenleben retten kann.
Ihr besonderer Nachlass für die Zukunft!

Ehepaar. Quelle: Fizkes
Foto: Fizkes

Wir sind für Sie da

Die Gestaltung des letzten Willens, das eigene Testament aufsetzen, ist eine sehr persönliche Angelegenheit, bei der vieles im Vorfeld bedacht werden muss. Die Antworten auf die nachfolgenden Fragen bieten Ihnen eine erste Orientierungshilfe. Für alle weitere Fragen stehen wir Ihnen unverbindlich und vertraulich persönlich zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen

Das Testament ist der einzige Weg, den eigenen Nachlass nach persönlichen Wünschen zu gestalten. Ohne Testament erben nach dem Gesetz die Angehörigen; die besonderen Wünsche des Erblassers werden dabei nicht berücksichtigt. Sind keine Angehörigen vorhanden und ist kein Testament verfasst, fällt das Vermögen dem Staat zu.

Ja, Verheiratete und eingetragene Lebenspartner*innen können ihren Willen entweder allein (Einzeltestament) oder gemeinsam (Ehegattentestament) formulieren. Im letzteren Fall müssen beide Partner*innen das Testament mit Vor- und Nachnamen unterschreiben.

Aus einem Testament muss klar hervorgehen, wer als Erb*in eingesetzt wird. Die testamentarischen Regelungen können sehr unterschiedlich und individuell gestaltet werden. Wichtig ist zu wissen, dass nach dem Gesetz den nahen Angehörigen (Kinder, Ehepartner*in und ggf. Eltern) ein besonderer Mindestanteil – der sog. Pflichtteil – am Erbe zusteht. Das sollte bei der Gestaltung des Testaments berücksichtigt werden.

Ein Vermächtnis ist der einfachste Weg mit einem Teil des Nachlasses (z.B. ein konkreter Geldbetrag, eine Immobilie oder ein Sparbuch) eine gemeinnützige Organisation wie die CIR zu bedenken. Die Erb*innen sind in diesem Fall verpflichtet, die eingesetzten Vermächtnisse zu erfüllen. Das Testament regelt das Vermächtnis.

Ein Testament kann eigenhändig und kostenlos oder notariell und kostenpflichtig verfasst werden. Eigenhändige Testamente müssen komplett per Hand geschrieben, mit Vor- und Nachnamen unterschrieben und mit Angaben zum Ort und Datum versehen werden.

Ein Testament kann privat oder amtlich aufbewahrt werden. Bei der privaten Aufbewahrung in der eigenen Wohnung ist es wichtig, dass die Erb*innen es finden. Am sichersten ist die amtliche Hinterlegung des Testaments beim ortsansässigen Nachlassgericht.

Nein, als gemeinnützige Organisation ist die CIR vollständig von der Erbschaftssteuer befreit.

Ja, ein Testament kann sowohl widerrufen als auch geändert werden. Der Widerruf kann am besten durch die Vernichtung des Testamentsschriftstücks erfolgen. Die Änderung des handschriftlich verfassten Testaments muss ebenfalls handschriftlich und mit Angaben zum Ort und Datum sowie mit Vor- und Nachnamen erfolgen.

Besonders dankbar sind wir für freie Mittel ohne eine Zweckbestimmung. Eine solche freie Testamentsspende kann schnell und unbürokratisch dort eingesetzt werden, wo die Hilfe am meisten gebraucht wird.

Wenn Sie die CIR in Ihrem Testament bedenken möchten, benötigen Sie folgende Angaben: „Christliche Initiative Romero e.V., Schillerstr. 44a, 48155 Münster, Vereinsregisternummer: VR 2424“

Hände. Quelle: FJZEA
Foto: FJZEA

Testament Mustertext: Folgende Dokumente enthalten Hilfestellungen bei Formulierungen Ihres letzten Willens, falls Sie die CIR in Ihrem Nachlass bedenken möchten:

Musterformulierung Einzeltestament:

Mein Testament / Mein letzter Wille
Ich, Maria Mustermann, geboren am xx.xx.xxx, wohnhaft in xxx treffe für den Fall meines Todes folgende Regelung:
Zu meiner Erbin bestimme ich die Christliche Initiative Romero e.V., Schillerstr. 44a, 48155 Münster, Vereinsregisternummer: VR 2424
Ort, Datum
Unterschrift (Vor- und Nachname)

Musterformulierung Ehegattentestament:

Unser Testament / Unser letzter Wille
Wir, Maria Mustermann, geboren am xx.xx.xxxx, und Max Mustermann, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft in xxx treffen für den Fall unseres Todes folgende Regelung:
Wir setzen uns gegenseitig als alleinige Vollerben unseres gesamten Vermögens ein. Zum Schlusserben beim Tode des länger Lebenden von uns bestimmen wir Christliche Initiative Romero e.V., Schillerstr. 44a, 48155 Münster, Vereinsregisternummer: VR 2424. Dies gilt auch dann, wenn wir gleichzeitig versterben.
Ort, Datum
Unterschrift Maria Mustermann
Dies ist auch mein letzter Wille.
Ort, Datum
Unterschrift Max Mustermann

 

Musterformulierung Vermächtnis:

Mein Testament / Mein letzter Wille
Ich, Maria Mustermann, geboren am xx.xx.xxx wohnhaft in xxx treffe für den Fall meines Todes folgende Regelung:
Zu meinem Erben / meiner Erbin bestimme ich XXX.
Die Christliche Initiative Romero e.V., Schillerstr. 44a, 48155 Münster, Vereinsregisternummer: VR 2424 soll im Wege des Vermächtnisses einen Geldbetrag in Höhe von xxx Euro erhalten.
Ort, Datum
Unterschrift (Vor- und Nachname)

Geschichten unserer Unterstützer*innen

Lassen Sie sich hier inspirieren:

„Ein Teil unseres Erbes für die Solidarität“

Paul Gerhard Schoenborn / Margret Schoenborn (verst. 2021)

Paul Gerhard und Margret Schoenborn. Quelle: Schoenborn

Seit Gründung der CIR zeigten Margret und Paul Gerhard Schoenborn großes Engagement. Im Jahr 2021 ist Frau Schoenborn verstorben. Ihr großzügiges Vermächtnis ermöglicht es uns, unsere Partnerorganisationen in Mittelamerika langfristig zu unterstützen.

Für alle Ihre Fragen rund um das Thema Testamente stehe ich Ihnen vertrauensvoll zur Verfügung.

Porträt von Maria Wilmer

Ich bin für Ihre Fragen da:

Maria Wilmer
Referentin für Spendenwesen
wilmernoSpam@ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-31

Die CIR ist Mitglied in der DIGEV, Deutsche Interessensgemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge. Die Mitgliedschaft ermöglicht der CIR, die Beratungs- und Rechtsleistungen der DIGEV in Anspruch zu nehmen.

Ich unterstütze die Arbeit der CIR!

Wir führen Projekte mit Partner*innen in El Salvador, Nicaragua, Guatemala und Honduras durch und schlagen mit unseren Kampagnen und Bildungsmaterialien die Brücke nach Deutschland. Diese Arbeit kostet Geld.

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