CSR Maßnahmen sind für Unternehmen komplett freiwillig und dienen der öffentlichen Reputation und dem Markenwert von Unternehmen.
Foto: Uwe Hiksch
Freiwillig ist für Unternehmen aber auch die Einhaltung ihrer menschenrechtlichen und ökologischen Verantwortung. Daher versuchen viele Unternehmen, durch CSR-Maßnahmen über die Verletzung der Sorgfaltspflicht in ihren Lieferketten hinwegzutäuschen.
Daher braucht es dringend ein Gesetz, das die menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflicht festlegt. Ein solches Gesetz würde sowohl Menschen als auch Umwelt vor rechtswidrigen Handlungen durch Unternehmen schützen.
Dabei muss gewährleistet sein, dass die Unternehmen bei Vergehen, sprich Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten, mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Eine Haftung für Unternehmen im Falle der Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten ist für eine konsequente Einhaltung der Menschenrechte dringend notwendig.
Da es bislang keine gesetzliche Verankerung der menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten gab, einigten sich die Vereinten Nationen 2011 auf die sogenannten Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten, an denen sich Staaten und Unternehmen orientieren sollten. Diese drei Leitprinzipien legen fest:
Die Erfüllung menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht ist zentraler Bestandteil des Leitprinzips der Unternehmen: Demnach sollen Unternehmen die menschenrechtlichen Risiken und Folgen ihrer Unternehmung frühzeitig abschätzen. Auf dieser Grundlage sind dann alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Rechenschaft abzulegen. Die Verantwortung der Unternehmen umfassen nicht nur die eigenen Tätigkeiten, sondern erstrecken sich über die gesamte Wertschöpfungskette (inkl. Zulieferer).
Diese wichtigen Leitprinzipien, nach der sich die Wirtschaftstätigkeit der Unternehmen ausrichten sollte, haben allerdings einen Haken: Sie beruhen wiederum auf reiner Freiwilligkeit. Es gibt weder Sanktionen noch Kontrollen, um Unternehmen oder auch Staaten anhand der Leitprinzipien zur Verantwortung zu ziehen.
Die Umsetzung der UN Leitprinzipien in deutsches Recht erfolgten Ende 2016 durch die Bundesregierung in Form eines Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte. Der NAP ist also das Instrument, das die UN Leitprinzipien für Deutschland in deutsches Recht übertragen soll. Die Bundesregierung hat festgelegt, dass bis 2020 eine Prüfung von Unternehmen bezüglich menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht stattfinden wird. Wenn diese Prüfung zeigt, dass weniger als 50% der großen Unternehmen in Deutschland Verfahren zur menschenrechtlichen Sorgfalt eingeführt haben, wird die Bundesregierung die Verabschiedung eines rechtlich verbindlichen Lieferkettengesetzes in Erwägung ziehen.
Die Initiative Lieferkettengesetz ist ein breites Bündnis, das von 17 zivilgesellschaftlichen Organisationen getragen und von vielen weiteren unterstützt wird. Die CIR ist Trägerkreisorganisation und beteiligt sich aktiv an der Initiative. Gemeinsam treten wir für eine Welt ein, in der Unternehmen Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden — auch im Ausland. Erschreckende Berichte über brennende Fabriken, ausbeuterische Kinderarbeit oder zerstörte Regenwälder zeigen immer wieder: Freiwillig kommen Unternehmen ihrer Verantwortung nicht ausreichend nach. Daher fordern wir ein Lieferkettengesetz! Unternehmen, die Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, müssen dafür haften. Skrupellose Geschäftspraktiken dürfen sich nicht länger lohnen.
Webseite der Initiative Lieferkettengesetz
Petition an die Bundesregierung unterschreiben!
Foto: Victor Barro, Fotosconletra Photography
Parallel befinden sich die Vereinten Nationen in einem Prozess zu einem verbindlichen internationalen Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten für transnationale Unternehmen.
Damit sollen klare Regeln für Unternehmen und Klagemöglichkeiten für Geschädigte errichtet werden. Das Abkommen muss die Vertragsstaaten verpflichten, klar umrissene menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen zu schaffen. Damit wäre verbindlich geklärt, was Unternehmen tun müssen, um Menschenrechte zu schützen – auch in Bezug auf Tochterunternehmen und entlang der Lieferkette. Betroffene könnten sich vor Gericht darauf berufen.
Was sollte das Abkommen z. B. konkret regeln?
Ich bin für Ihre Fragen da:
Patrick Niemann
Referent für Spielzeug
niemann @ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-16
Ich bin für Ihre Fragen da:
Christian Wimberger
Referent für Bergbau, öffentliche Beschaffung, Guatemala
wimberger @ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-21