Unternehmensverantwortung

Unternehmensverantwortung per Gesetz – Schluss mit Freiwilligkeit

Deutsche Unternehmen agieren weltweit – und sind dadurch verantwortlich für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz. Um dies zu gewährleisten, braucht es verbindliche globale Spielregeln und Lieferkettengesetze. Nur so kommen Unternehmen ihrer menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflicht nach.

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Freiwilligkeit versus Verbindlichkeit

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Ohne gesetzliche Regelungen sind Corporate Social Responsibility (CSR) Maßnahmen für Unternehmen komplett freiwillig und dienen der öffentlichen Reputation und dem Markenwert von Unternehmen. Freiwillig ist für Unternehmen dann aber auch die Einhaltung ihrer menschenrechtlichen und ökologischen Verantwortung. Viele Unternehmen versuchen durch CSR-Maßnahmen über die Verletzung der Sorgfaltspflicht in ihren Lieferketten hinwegzutäuschen.

Daher brauchte es dringend ein Gesetz, das die menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflicht festlegt. Ein solches Gesetz kann sowohl Menschen als auch Umwelt vor rechtswidrigen Handlungen durch Unternehmen schützen. Im Juni 2021 hat der deutsche Bundestag nach langem Ringen endlich ein Gesetz Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten verabschiedet.

Innerhalb einer solchen gesetzlichen Regelung muss aus unserer Sicht gewährleistet sein, dass die Unternehmen bei Vergehen, sprich Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten, mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Eine Haftung für Unternehmen im Falle der Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten ist für eine konsequente Einhaltung der Menschenrechte dringend notwendig. Im deutschen Lieferkettengesetz fehlt eine zivilrechtliche Haftung, die es Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen ermöglichen würde, Schadensersatz einzuklagen. Unsere Hoffnungen liegen daher jetzt auf einem deutlich ambitionierteren europäischen Lieferkettengesetz.

Die UN-Leitprinzipien

2011 einigten sich die Vereinten Nationen (UN) auf die sogenannten Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten, an denen sich Staaten und Unternehmen orientieren sollten. Diese drei Leitprinzipien legen fest:

  • die Pflicht des Staates zum Schutz der Menschenrechte, d.h. Menschenrechte und Grundfreiheiten zu achten, zu schützen und zu gewährleisten.
  • die Verantwortung des Unternehmens zur Achtung der Menschenrechte, d.h. der Rolle von Wirtschaftsunternehmen als Bestandteile der Gesellschaft, die dem geltenden Recht Folge leisten und Menschenrechte achten müssen.
  • der Zugang zu Abhilfe, d.h. gerichtlichen oder außergerichtlichen Rechtsmitteln, um die Rechtsverletzung wiedergutzumachen.

Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht

Die Erfüllung menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht ist zentraler Bestandteil des Leitprinzips der Unternehmen: Demnach sollen Unternehmen die menschenrechtlichen Risiken und Folgen ihrer Unternehmung frühzeitig abschätzen. Auf dieser Grundlage sind dann alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Rechenschaft abzulegen. Die Verantwortung der Unternehmen umfassen nicht nur die eigenen Tätigkeiten, sondern erstrecken sich über die gesamte Wertschöpfungskette (inkl. Zulieferer).

Diese wichtigen Leitprinzipien, nach der sich die Wirtschaftstätigkeit der Unternehmen ausrichten sollte, hatten allerdings einen Haken: Sie beruhten wiederum auf reiner Freiwilligkeit. Es gab weder Sanktionen noch Kontrollen, um Unternehmen oder auch Staaten anhand der Leitprinzipien zur Verantwortung zu ziehen.

Der NAP (Nationaler Aktionsplan) Prozess

Die Umsetzung der UN-Leitprinzipien in deutsches Recht erfolgte Ende 2016 durch die Bundesregierung in Form eines Nationalen Aktionsplans (NAP) für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Bundesregierung legte fest, dass bis 2020 eine Prüfung von Unternehmen bezüglich menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht stattfindet. Wenn diese Prüfung zeigen sollte, dass weniger als 50% der großen Unternehmen in Deutschland Verfahren zur menschenrechtlichen Sorgfalt eingeführt haben, würde die Bundesregierung die Verabschiedung eines rechtlich verbindlichen Lieferkettengesetzes in Erwägung ziehen. Die Ergebnisse aus dem NAP-Monitoring waren eindeutig: Im maßgeblichen Erhebungsjahr 2020 erfüllten nur 13 bis 17 Prozent der betrachteten Unternehmen die NAP-Anforderungen – also deutlich weniger als die erforderlichen 50%. Die Bundesregierung löste ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein und brachte das Lieferkettengesetz auf den Weg.

Die Initiative Lieferkettengesetz

Die Initiative Lieferkettengesetz ist ein breites Bündnis, das von mehr als 130 zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt wird. Die CIR ist Trägerkreisorganisation und beteiligt sich aktiv an der Initiative. Gemeinsam treten wir für eine Welt ein, in der Unternehmen Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden. Nachdem das deutsche Lieferkettengesetz verabschiedet wurde, engagiert sich die Initiative inzwischen für ein starkes Lieferkettengesetz auf EU-Ebene.

UN Global Treaty

Foto: Victor Barro, Fotosconletra Photography

Parallel befinden sich die Vereinten Nationen in einem Prozess zu einem verbindlichen internationalen Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten für transnationale Unternehmen.

Damit sollen klare Regeln für Unternehmen und Klagemöglichkeiten für Geschädigte errichtet werden. Das Abkommen muss die Vertragsstaaten verpflichten, klar umrissene menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen zu schaffen. Damit wäre verbindlich geklärt, was Unternehmen tun müssen, um Menschenrechte zu schützen.

Was sollte das Abkommen z. B. konkret regeln?

  • Staaten sollten die bei ihnen ansässigen Unternehmen durch klare Gesetze zur Achtung der Menschenrechte verpflichten, auch bei ihren Auslandsgeschäften, Tochterunternehmen und entlang ihrer gesamten Lieferketten.
  • Betroffene sollten im Schadensfall ihre Rechte einklagen können, auch im Herkunftsstaat eines Unternehmens.
  • Die Staaten sollten sich einigen, wie sie in grenzüberschreitenden Fällen zusammenarbeiten, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen.
  • Die Staaten sollten sich darauf festlegen, dass sie dem UN-Menschenrechtsabkommen Vorrang vor den Pflichten in gemeinsamen Handels- und Investitionsschutzabkommen einräumen.
  • Mit dem Abkommen sollte ein internationaler Mechanismus geschaffen werden, der die Einhaltung überwacht und wo sich Betroffene bei Verstößen beschweren können.

Porträt von Christian Wimberger

Ich bin für Ihre Fragen da:

Christian Wimberger
Referent für Unternehmensverantwortung, Bergbau, öffentliche Beschaffung, Guatemala
wimbergernoSpam@ci-romero.de
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