Der Landtag NRW hat die Nachweispflicht zur Einhaltung internationaler Arbeitsrechte und Umweltstandards aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW gestrichen. Die neue gesetzliche Regelung verzerrt aus Sicht des Bündnisses für öko-faire Beschaffung NRW den Wettbewerb, da es die Unternehmen benachteiligt, die in die Beachtung internationaler Arbeits- und Menschenrechte investieren.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung vom Bündnis für öko-soziale Beschaffung vom 21.03.2018
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Christian Wimberger
Referent für Unternehmensverantwortung, Bergbau, öffentliche Beschaffung, Guatemala
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