Kleidung

Geplantes Textilgesetz zu Herstellerverantwortung greift zu kurz – Unsere Forderungen

Das Bundesumweltministerium (BMUKN) hat ein Eckpunktepapier zur erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien veröffentlicht und damit den Startschuss für ein neues deutsches Textilgesetz gegeben. Doch die CIR sieht Nachholbedarf!

24. April 2026

Wir befinden uns in einer Altkleiderkrise: Altkleidercontainer sind überfüllt oder werden abgebaut, Ultra Fast Fashion heizt den Überkonsum von Kleidung an und die Qualität der gesammelten Kleidung nimmt stetig ab. Ultra Fast Fashion-Marken wie SHEIN, bohoo und Asos Shein fluten den Markt mit billiger, kurzlebiger Kleidung aus Polyester, die so eine geringe Qualität aufweist, dass sie nicht weiterverkauft oder recyclet werden kann. Die Konsequenzen für die Mülldeponien im globalen Süden sind fatal.

Die EU hat auf dieses Problem reagiert: Mit der Richtlinie 2025/1892, die im Oktober 2025 in Kraft trat, werden alle Mitgliedstaaten verpflichtet, eine erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) für Textilien einzuführen. Das Prinzip ist simpel: Wer Kleidung auf den Markt bringt, trägt künftig auch die finanzielle Verantwortung für das, was am Ende des Zyklus damit passiert – also für Sammlung, Sortierung und Verwertung. Kosten, die bislang vor allem Kommunen und karitative Einrichtungen schultern mussten. Deutschland muss die EU-Vorgaben bis Juni 2027 umsetzen und hat dafür nun ein Eckpunktepapier vorgelegt, das die Grundzüge des künftigen Textilgesetzes skizziert.

Die CIR begrüßt diesen ersten wichtigen Schritt, doch wir sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf – denn das Eckpunktepapier bezieht sich ausschließlich auf ökologische Kriterien. Um zu vermeiden, dass Unternehmen mögliche Sanktionen auf Arbeiter*innen umlagern, müssen die Arbeitsbedingungen in der gesamten Textillieferkette gesichert werden. Eine Transformation der Textilindustrie muss sozial und ökologisch gedacht werden. Daher haben wir eine Stellungnahme verfasst und beim BMUKN eingereicht.

Stellungnahme der Romero Initiative zum Eckpunktepapier des Bundesumweltministeriums zur Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien

Die Romero Initiative begrüßt die Initiative des Bundesumweltministeriums, durch die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien Hersteller stärker in die Verantwortung für die Textilentsorgung zu nehmen. Eine Beitragsregelung nach Verursacherprinzip sowie die Ausrichtung an qualitativen Kriterien nach Art. 8a Abfallrahmenrichtlinie halten wir für potenziell transformativ.

Als Menschenrechtsorganisation setzen wir uns jedoch für einen ganzheitlichen Wandel des Textilsektors ein, der sowohl ökologische als auch soziale Problematiken löst. Daher fordern wir den Einbezug sozialer Kriterien in das Textilgesetz. Die strukturellen Probleme der globalen Textilindustrie – wie Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferketten, massive Überproduktion und ausbeuterische Geschäftsmodelle der Fast-Fashion-Industrie – müssen im Textilgesetz Berücksichtigung finden.

Unsere Zentralen Forderungen:

Soziale Kosten internalisieren:

  • Das Verursacherprinzip darf sich nicht auf ökologische Aspekte beschränken, sondern muss auch die sozialen Kosten der Produktion – wie Zwangsarbeit, Ausbeutung und prekäre Arbeitsbedingungen – sichtbar und für die verursachenden Unternehmen bezahlbar machen.

Überproduktion und Fast-Fashion-Geschäftsmodelle regulieren:

  • Die rein mengenbasierte Ökomodulation reicht nicht aus, um Fast-Fashion zu begrenzen. Qualitative Kriterien wie Langlebigkeit und Reparierbarkeit müssen stärker gewichtet werden. Zudem muss die finanzielle Differenzierung der Ökomodulation so gestaltet sein, dass sie Fast-Fashion wirksam entmutigt und verhindert, dass das System nur die Entsorgung wachsender Abfallmengen finanziert.

Menschenrechte und Sorgfaltspflichten verbindlich verknüpfen:

  • Es müssen verbindliche Mechanismen zur menschenrechtlichen Folgeabschätzung eingeführt werden. Zudem braucht es klare Konsequenzen für Unternehmen, die gegen Arbeits- oder Menschenrechtsstandards verstoßen.

Betroffene des globalen Südens gleichberechtigt einbinden: 

  • Arbeitervertreter*innen, Akteur*innen aus Second-Hand-Märkten, internationale Menschenrechtsorganisationen und betroffene Communities müssen direkt und verbindlich in alle Entscheidungsprozesse einbezogen werden.

Globale Verantwortung übernehmen:

  • Die EPR muss regelmäßig auf ihre globalen sozialen und ökologischen Auswirkungen überprüft werden. Zudem sollte ein Transformationsfonds eingerichtet werden, der aus Herstellerbeiträgen finanziert wird und faire Arbeitsbedingungen, lokale Kreislaufwirtschaft sowie die Bewältigung der Altkleiderflut fördert.

Transparenz entlang der Lieferkette: 

  • Daten zu Lieferketten, Arbeitsbedingungen und Umweltauswirkungen müssen öffentlich zugänglich gemacht werden. Zudem sollten zivilgesellschaftliche Akteure durch verbindliche Transparenzinstrumente und Monitoring-Rechte gestärkt werden.

Die EPR bietet die Chance, nicht nur ökologische, sondern auch soziale Standards in der Textilbranche durchzusetzen. Wir fordern das Bundesumweltministerium auf, Menschenrechte und Sorgfaltspflichten verbindlich in das Gesetz zu integrieren, Betroffene des globalen Südens gleichberechtigt einzubeziehen, globale Verantwortung durch einen Transformationsfonds zu übernehmen und Transparenz zu garantieren. Nur so kann die EPR zu einem wirksamen Instrument für eine umfassende sozial-ökologische Transformation des Textilsektors werden. 

Foto: Maren Kuiter

Ich bin für Ihre Fragen da:

Theresa Haschke
Referentin für sozial-ökologische Transformation
haschkenoSpam@ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-0