
24. April 2026
Wir befinden uns in einer Altkleiderkrise: Altkleidercontainer sind überfüllt oder werden abgebaut, Ultra Fast Fashion heizt den Überkonsum von Kleidung an und die Qualität der gesammelten Kleidung nimmt stetig ab. Ultra Fast Fashion-Marken wie SHEIN, bohoo und Asos Shein fluten den Markt mit billiger, kurzlebiger Kleidung aus Polyester, die so eine geringe Qualität aufweist, dass sie nicht weiterverkauft oder recyclet werden kann. Die Konsequenzen für die Mülldeponien im globalen Süden sind fatal.
Die EU hat auf dieses Problem reagiert: Mit der Richtlinie 2025/1892, die im Oktober 2025 in Kraft trat, werden alle Mitgliedstaaten verpflichtet, eine erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) für Textilien einzuführen. Das Prinzip ist simpel: Wer Kleidung auf den Markt bringt, trägt künftig auch die finanzielle Verantwortung für das, was am Ende des Zyklus damit passiert – also für Sammlung, Sortierung und Verwertung. Kosten, die bislang vor allem Kommunen und karitative Einrichtungen schultern mussten. Deutschland muss die EU-Vorgaben bis Juni 2027 umsetzen und hat dafür nun ein Eckpunktepapier vorgelegt, das die Grundzüge des künftigen Textilgesetzes skizziert.
Die CIR begrüßt diesen ersten wichtigen Schritt, doch wir sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf – denn das Eckpunktepapier bezieht sich ausschließlich auf ökologische Kriterien. Um zu vermeiden, dass Unternehmen mögliche Sanktionen auf Arbeiter*innen umlagern, müssen die Arbeitsbedingungen in der gesamten Textillieferkette gesichert werden. Eine Transformation der Textilindustrie muss sozial und ökologisch gedacht werden. Daher haben wir eine Stellungnahme verfasst und beim BMUKN eingereicht.
Die Romero Initiative begrüßt die Initiative des Bundesumweltministeriums, durch die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien Hersteller stärker in die Verantwortung für die Textilentsorgung zu nehmen. Eine Beitragsregelung nach Verursacherprinzip sowie die Ausrichtung an qualitativen Kriterien nach Art. 8a Abfallrahmenrichtlinie halten wir für potenziell transformativ.
Als Menschenrechtsorganisation setzen wir uns jedoch für einen ganzheitlichen Wandel des Textilsektors ein, der sowohl ökologische als auch soziale Problematiken löst. Daher fordern wir den Einbezug sozialer Kriterien in das Textilgesetz. Die strukturellen Probleme der globalen Textilindustrie – wie Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferketten, massive Überproduktion und ausbeuterische Geschäftsmodelle der Fast-Fashion-Industrie – müssen im Textilgesetz Berücksichtigung finden.
Soziale Kosten internalisieren:
Überproduktion und Fast-Fashion-Geschäftsmodelle regulieren:
Menschenrechte und Sorgfaltspflichten verbindlich verknüpfen:
Betroffene des globalen Südens gleichberechtigt einbinden:
Globale Verantwortung übernehmen:
Transparenz entlang der Lieferkette:
Die EPR bietet die Chance, nicht nur ökologische, sondern auch soziale Standards in der Textilbranche durchzusetzen. Wir fordern das Bundesumweltministerium auf, Menschenrechte und Sorgfaltspflichten verbindlich in das Gesetz zu integrieren, Betroffene des globalen Südens gleichberechtigt einzubeziehen, globale Verantwortung durch einen Transformationsfonds zu übernehmen und Transparenz zu garantieren. Nur so kann die EPR zu einem wirksamen Instrument für eine umfassende sozial-ökologische Transformation des Textilsektors werden.

Ich bin für Ihre Fragen da:
Theresa Haschke
Referentin für sozial-ökologische Transformation
haschke@ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-0
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