08.10.2025
Im April hatte die Romero Initiative (CIR) gemeinsam mit Yoni Rivas, Sprecher des kleinbäuerlichen Zusammenschlusses Plataforma Agraria, sowie einer weiteren Anwohnerin aus dem honduranischen Aguán-Tal eine Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gegen die Agrarkonzerne ADM und Cargill eingereicht.
Nach unseren Recherchen fallen beide Unternehmen unter das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und beziehen über Zwischenhändler Palmöl und Palmkernöl von der Mühle Planta Extractora del Aguán, die zur Unternehmensgruppe Corporación Dinant gehört. Genau dort kommt es seit Jahren zu massiven Menschenrechtsverletzungen: Mitglieder kleinbäuerlicher Kooperativen berichten von Landraub, Zwangsräumungen und Vertreibungen. Bis heute sind sie Gewalt ausgesetzt, weil sie auf Landrückgabe und Entschädigung bestehen. Besonders gravierend: Wiederholt wurden gezielte Angriffe und Ermordungen von Kooperativenmitgliedern dokumentiert. Verantwortlich dafür seien laut Betroffenen bewaffnete Gruppen mit engen Verbindungen zu Dinant.
In der Beschwerde geht es um schwere Verstöße gegen das Lieferkettengesetz – etwa um verbotene Zwangsräumungen und Landraub sowie um den Einsatz von Sicherheitskräften, der zu Gewalt führte.
Nun hat die Beschwerde eine erste wichtige Hürde genommen: Nach einer internen Prüfung durch das BAFA wurde die Beschwerde anerkannt und eine Kontrolle gegen beide in der Beschwerde genannten Unternehmen eingeleitet. Cargill und ADM gehören zu der sogenannten ABCD-Gruppe, die Gruppe der vier Konzerne die den Großteil des Welthandels mit Agrarrohstoffen, wie beispielsweise Palmöl, kontrollieren.
“In unserer Recherche und in Gesprächen mit Unternehmen haben wir immer wieder festgestellt, dass sie in puncto Lieferkettentransparenz eine Blackbox sind, und so Bemühungen, Missstände in der Lieferkette gemeinsam zu adressieren, erschwert werden. Aufgrund des Handelsvolumens und ihrer Marktmacht sind diese Unternehmen gleichzeitig ein wichtiger Hebel, um strukturelle Probleme in Agrarlieferketten wie im vorliegenden Fall anzugehen“, erklärt CIR-Referentin Anne Sträßer.
Fast zeitgleich nimmt der Gegenwind gegen das LkSG auf Bundesebene weiter an Fahrt auf: In einer Kabinettssitzung Anfang September wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des Lieferkettengesetzes beschlossen, welches die Abschaffung von Berichtspflichten und Reduktion von Sanktionsmöglichkeiten vorsieht.
„Mit den geplanten Änderungen untergräbt die Bundesregierung die Hoffnung derjenigen, die unter den Folgen rücksichtsloser Geschäftspraktiken leiden. Es entsteht der Eindruck, dass die Regierung nicht an verbindlichen und wirksamen Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen interessiert ist“, sagt Christian Wimberger, CIR-Referent für Unternehmensverantwortung.
Auch wenn die Bundesregierung das Lieferkettengesetz massiv schwächen will, bleibt das BAFA verpflichtet, bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen zu prüfen und einzugreifen. Mit den geplanten Änderungen würde diese Pflicht jedoch abgeschwächt: Nur wenn die Zivilgesellschaft, Umweltorganisationen und Gewerkschaften aktiv werden, käme es zu Überprüfungen. Unternehmen hingegen könnten weitgehend abwarten, statt Verantwortung zu übernehmen – ein Rückschritt für den Schutz von Menschen und Umwelt.
Ich bin für Ihre Fragen da:
Anne Sträßer
Referentin im Bereich nachhaltige Ernährungs- und Agrarsysteme und öffentliche Beschaffung
straesser @ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-51
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