Das EU-Bio-Siegel gilt seit 2010 und basiert auf der Verordnung (EU) 2018/848. Sie legt verbindliche Standards für Erzeugung, Verarbeitung, Kennzeichnung und Kontrolle ökologischer Produkte fest, schafft einen einheitlichen Mindeststandard und fördert den Öko-Landbau. Erfasst sind lebende oder unverarbeitete landwirtschaftliche Produkte (inkl. Aquakultur), verarbeitete Lebensmittel, Futtermittel, Saatgut und vegetatives Vermehrungsmaterial. Seit 2022 dürfen auch bestimmte vorverpackte Tiernahrungsprodukte das EU-Bio-Logo tragen. Das EU-Bio-Recht gilt in allen Mitgliedsstaaten wie nationales Recht und wird national kontrolliert. Für das EU-Bio-Logo müssen mindestens 95 % der landwirtschaftlichen Zutaten ökologisch erzeugt sein. Das Logo ist für alle vorverpackten Bio-Lebensmittel, die in der EU hergestellt werden und den Anforderungen entsprechen, verbindlich vorgeschrieben.
Das EU-Bio-Siegel ist ein wichtiger gesetzlicher Mindeststandard im Bereich Öko-Landbau. Positiv hervorzuheben sind insbesondere die EU-weite Vereinheitlichung der Kontrollen sowie die Rückverfolgung der Produkte entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die Glaubwürdigkeit überzeugt jedoch nicht. Ein sozial-ökologischer Wandel (Just Transition) wird in der aktuellen Ausgestaltung nicht berücksichtigt. Im Vergleich zu den Siegeln der meisten Öko-Verbände in Deutschland enthält das EU-Bio-Siegel zudem nur schwache ökologische Anforderungen. Ab 2025 dürfen Bio-Produkte aus Nicht-EU-Ländern nur das EU-Bio-Siegel tragen, wenn sie vollständig nach den EU-Bio-Vorschriften produziert und von einer EU-anerkannten Kontrollstelle zertifiziert wurden.
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