Unternehmensverantwortung

Ein Jahr nach Lieferkettenbeschwerde gegen Aurubis: Betroffene in Mexiko fordern BAFA auf zu handeln

Die Behörde muss dem Unternehmen endlich konkrete Maßnahmen anordnen

Mena Bonilla (r.) ist eine der Beschwerdeführerinnen, die Entschädigung vom deutschen Konzern Aurubis fordert.
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Vor einem Jahr haben Menschen aus Mexiko, die an den gesundheitlichen Folgen einer Bergbaukatastrophe leiden, mit Unterstützung der CIR eine Beschwerde gegen das Hamburger Unternehmen Aurubis im Rahmen des Lieferkettengesetzes eingereicht. Seitdem ist nicht viel passiert. Wir fordern das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf, endlich zu handeln und Aurubis zu konkreten Abhilfemaßnahmen zu verpflichten!

Mena Bonilla verliert langsam die Geduld – mit dem mexikanischen Staat, aber auch mit der deutschen Behörde BAFA. Nachdem Martha Velarde, die am 5. Februar 2025 eine Beschwerde im Rahmen des Lieferkettengesetzes gegen den deutschen Metallkonzern Aurubis eingereicht hatte, verstarb, führt Mena zusammen mit einer Mitstreiterin die Beschwerde fort. Martha litt an Erkrankungen, die sie auf die schwerwiegende Umweltverschmutzung in Folge einer Bergbaukatastrophe beim Minenkonzern Grupo México zurückführte. Wie Martha haben auch Mena und Tausende weitere Anwohner*innen am Fluss Sonora im Norden Mexikos gefährliche Metallkonzentrationen im Blut. Viele leiden an Krebs und Arsenikose.

Gesundheitsgefährdung mehrfach bestätigt

Seitdem Grupo México im August 2014 durch fahrlässiges Handeln zehntausende Kubikmeter Bergbaurückstände, die giftige Metalle wie Blei und Arsen enthalten, in den Fluss Sonora leitete, ist das Fluss- und Grundwasser kontaminiert. Das haben von staatlichen Behörden durchgeführte Studien immer wieder bestätigt. Die Beschwerdeführerinnen werfen Aurubis vor, seit Jahren große Mengen Kupfererzkonzentrat aus der Mine zu beziehen, und die Folgen der Umweltzerstörung für die Menschen zu ignorieren. „Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet jedoch Aurubis seit 2023, Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette zu verhindern und zu beheben“, erklärt Christian Wimberger, CIR-Referent für Unternehmensverantwortung.

Das BAFA muss Aurubis konkrete Maßnahmen anordnen

Die Lieferketten-Beschwerde erhielt mediale Aufmerksamkeit, hat für die betroffenen Menschen allerdings noch keine praktischen Konsequenzen. Das BAFA kann gegen ein Unternehmen Bußgelder verhängen, wenn es seinen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen ist. Es kann dem Unternehmen auch anordnen, einen Maßnahmenplan vorzulegen oder zur Behebung der Rechtsverletzungen konkrete Maßnahmen durchzuführen. Jedoch hat die dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellte Behörde bisher von keinem dieser Instrumente Gebrauch gemacht. Laut eigenen Angaben prüft sie weiterhin die von Aurubis eingereichten Dokumente.

Mena Bonilla fordert das BAFA nun auf, endlich zu handeln. Das Amt soll Aurubis anordnen, zusammen mit dem Konzern Grupo México einen umfassenden Plan zur Behebung der gesundheitlichen und umweltbezogenen Schäden umzusetzen. „Da Aurubis wirtschaftlich von den Handelsbeziehungen mit Grupo México profitiert und die Rohstoffe nutzt, deren Ausbeutung unsere Gemeinden verwüsten, ist das Unternehmen mitverantwortlich und muss langfristige Abhilfemaßnahmen umsetzen“, sagt die Beschwerdeführerin.

Die Komitees vom Sonora-Fluss setzen sich seit Jahren für die Rechte der Betroffenen ein, die unter den Folgen des verschmutzten Trinkwassers leiden.
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Mexikanische Präsidentin nimmt sich des Falls an

Währenddessen ist in Mexiko Bewegung in den von Grupo México seit Jahren verschleppten Entschädigungsprozess gekommen. Kurz vor Weihnachten kündigte die mexikanische Präsidentin Claudia Sheinbaum an, dass Grupo México und der Staat einen gemeinsamen Entschädigungsfonds einrichten werden. Daraus sollen dringend notwendige Maßnahmen wie die Einrichtung von 16 Trinkwasseraufbereitungsanlagen und ein auf Toxikologie spezialisiertes Krankenhaus finanziert werden. Die Komitees vom Sonora-Fluss, die Bewegung, die sich seit Jahren für die Rechte der Betroffenen einsetzt, sehen darin einen wichtigen Fortschritt. Gleichzeitig kritisieren sie aber die intransparenten Verhandlungen zwischen Konzern und Regierung und befürchten, dass sie, wie bereits unzählige Male zuvor, wieder im Stich gelassen werden.

„Die Gesundheitsversorgung muss eine unmittelbare Priorität sein, kein Versprechen für die Zukunft. In den letzten elf Jahren haben wir Mitstreiter*innen verloren, die an Krankheiten litten, die direkt mit der Kontamination in Verbindung stehen“, heißt es in einer Stellungnahme der Komitees zur Ankündigung der Regierung.

Den Betroffenen zufolge darf die Ankündigung der mexikanischen Regierung von Aurubis keinesfalls zum Anlass genommen werden, sich zurückzulehnen. Im Gegenteil, Aurubis müsse sich selbst an dem Wiedergutmachungsprozess beteiligen und in den Entschädigungsfonds einzahlen. Außerdem müsse sich das Hamburger Unternehmen dafür einsetzen, dass die betroffenen Gemeinden beteiligt und die Maßnahmen nicht erneut verschleppt werden.

Aurubis muss sich langfristig auf das Lieferkettengesetz einstellen

Schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung sind in den Lieferketten von Aurubis kein Einzelfall: Neben der Beschwerde der Betroffenen aus Mexiko reichte die CIR auch einen Hinweis zum Lieferanten Cobre Panamá in Panama aufgrund von Umweltrechtsverletzungen und Gewalt gegen Bergbaugegner*innen ein. Eine weitere Beschwerde gegen Aurubis reichte die Organisation Misereor im vergangenen November für Menschen ein, die aufgrund des Kupferbergbaus in Peru erkrankten.

„All diese Fälle zeigen: Mangelnde Sorgfaltsmaßnahmen sind ein strukturelles Problem bei Aurubis. Das Unternehmen wird sich langfristig auf gesetzliche Anforderungen zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten einstellen müssen“, sagt CIR-Referent Christian Wimberger. Denn die kürzlich abgeschlossene Reform des EU-Lieferkettengesetzes führte zwar dazu, dass ein Großteil der Unternehmen von den Pflichten der Regulierung befreit wurde. Doch Aurubis‘ Mitarbeiterzahl und Umsatz sind groß genug, um unter die Pflichten des EU-Lieferkettengesetzes (CSDDD), das in den nächsten Jahren in Deutschland umgesetzt werden muss, zu fallen. Die CIR wird deshalb den Konzern gemeinsam mit dem Dachverband der Kritischen Aktionär*innen am 12. Februar auffordern, seine Lieferkette offenzulegen und endlich wirksam gegen Menschenrechtsverletzungen vorzugehen!

Porträt von Christian Wimberger

Ich bin für Ihre Fragen da:

Christian Wimberger
2. Bereichsleitung Inland/Kampagnen
Referent für Guatemala und Unternehmensverantwortung

wimbergernoSpam@ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-21