Werner Reitz GmbH

Hauptsitz: Gelnhausen
Inhaber: Andreas Reitz (Geschäftsführender Gesellschafter)
Geschäftsführung: Andreas Reitz
Mitarbeiter*innen: 42 in Deutschland
Unternehmensumsatz: zweistelliger Millionenbereich (Angabe de Unternehmens)
Produktionsländer: Tunesien
Produzierte/vertriebene Marken: Verschiedene

Das Unternehmen Werner Reitz GmbH wurde 1948 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Gelnhausen. Es beschäftigt in Deutschland 42 Mitarbeiter*innen.
Das Unternehmen ist Hersteller und Großhändler von Arbeitskleidung, Schutzbekleidung und Schuhen.

1. Transparenz
Werner Reitz GmbH hat den Fragebogen vollständig ausgefüllt und weitere Informationen und Dokumente mitgeliefert.
Das Unternehmen macht Angaben zu Geschäftsführung und vage Angaben zu Umsätzen und ist daher bemüht transparent zu sein im Hinblick auf Umsätze und Unternehmensstruktur.
Das Unternehmen verfügt über einen Verhaltenskodex, welcher öffentlich im Internet zugänglich ist und ist daher transparent im Hinblick auf Maßnahmen und Standards im Bereich Unternehmensverantwortung.
Das Unternehmen gibt Informationen zu den Zulieferern und Produktionsorten und ist damit transparent im Hinblick auf diese Kategorien.

2. Belieferung der Öffentlichen Hand
Aus der Belieferung der Öffentlichen Hand mit Arbeitskleidung, Schutzbekleidung und Schuhen berechnet sich ein Anteil zwischen 25 und 50 % am Umsatz der Werner Reitz GmbH. Die Belieferung erfolgt an Kommunen und zentrale Beschaffungseinrichtungen.
Das Unternehmen gibt an, der Öffentlichen Hand Nachweise über die Einhaltung von sozialen Mindeststandards in Form einer abgestuften Erklärung (mit den Möglichkeiten Eigenerklärung, Zertifikat oder Zusicherung), Vorlage eines Verhaltenskodex und ISO 9001 erbringen zu müssen. Diese Nachweise des Unternehmens erfolgen in Form der Vorlage einer Eigenerklärung, ihres Verhaltenskodexes sowie von Zertifikaten von Vorlieferern.
Das Unternehmen schätzt die genannten Faktoren für die Öffentliche Hand wie folgt ein: Preis als sehr wichtig (6/6), die Qualität wichtig (5/6), die Umwelt weniger wichtig (3/6) und die Arbeitsbedingungen von mittlerer Wichtigkeit (4/6). Als Wunsch an die öffentliche Hand in Bezug auf sozial verantwortliche Beschaffung formuliert das Unternehmen Folgendes: „Fakt ist, dass ein Großteil der Beschaffungen der öffentlichen Hand hauptsächlich über den Preis vergeben werden. Nachhaltig gefertigte Kleidung und die Sicherstellung dieser Nachhaltigkeit entlang der gesamten Produktionskette erfordern jedoch ein System, das sich letzten Endes im Preis widerspiegelt. Die öffentliche Hand sollte sich bewusster mit diesem Thema auseinandersetzen und bereit sein, diesen Aufpreis auch zu zahlen. Es ist ein Widerspruch, nachhaltig gefertigte Produkte beziehen zu wollen, ohne für die Mehrkosten, die u. a. durch Audits, Mitgliedschaften in Initiativen oder Zertifizierungen entstehen, aufkommen zu wollen.“

3. Struktur der Lieferkette
Das Unternehmen besitzt eine eigene Produktionsfirma, sowie ca. 50 Direktlieferanten, die in eigenen Fabriken produzieren, und ca. 50 Agenten.
Die eigene Produktionsfabrik befindet sich in Tunesien. Zur Dauerhaftigkeit der Beziehungen zu seinen Lieferanten gibt das Unternehmen an, seit mehr als 10 Jahren mit 88 % der Lieferanten, seit mehr als 5 Jahren mit 5 %, seit weniger als 5 Jahren mit 5 % und seit weniger als 2 Jahren mit weiteren 2 % der Lieferanten zusammenzuarbeiten.

4. Verhaltenskodex
Das Unternehmen hat einen Verhaltenskodex, welcher in deutscher Sprache veröffentlicht ist. Er schließt Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung aus und beinhaltet die Zahlung einer „angemessenen Vergütung“ sowie eine Arbeitszeit „die im Einklang mit den jeweils geltenden Gesetzen steht“[2]. Ein existenzsichernder Lohn, ein sicheres Beschäftigungsverhältnis, Gesundheits- und Sicherheitsrechte, eine Überstundenregelung sowie die Gewährleistung von Organisationsfreiheit, wie es die CCC fordert, sind hier nicht angegeben.
Das Unternehmen hat folgende Vorgaben, wenn es Waren in Ländern außerhalb Deutschlands produzieren lässt: umfassende Qualitätssicherungsvereinbarungen, ISO 9001 und Öko-Tex 100.
Für die Produkte, die das Unternehmen in seiner Funktion als Händler von anderen Herstellern bezieht (und nicht selber herstellt), gelten der Verhaltenskodex und die ISO 9001.

4.1 Kodexumsetzung
Der Verhaltenskodex der Firma Werner Reitz GmbH ist nicht vertraglich bindend.
Das Unternehmen gibt an Maßnahmen zu treffen, um die Lieferanten bei der Umsetzung des Verhaltenskodexes zu unterstützen, gibt aber nicht an, welche. Die Kosten für diese Maßnahmen tragen das Unternehmen und die Zulieferer.

4.2 Kontrollen zur Einhaltung des Kodex
Das Unternehmen führt keine Audits in den Fabriken der Lieferanten durch.
Die Einhaltung des Kodexes lässt das Unternehmen sich per Nachweis bzw. Dokumentation bestätigen. Die firmeneigene Fabrik wird einmal im Jahr auditiert. Die Kosten für das Audit übernimmt das Unternehmen. Die Audits werden nicht immer angekündigt. Beschwerdesysteme für Arbeiter*innen innerhalb der Lieferkette sind nicht sichergestellt.
Das Unternehmen ist kein Mitglied bei einer Multistakeholder-Initiative (MSI).

4.3 Mitgliedschaften in Kontroll-, Monitoring oder Verifizierungsinitiativen
Das Unternehmen ist kein Mitglied einer Monitoringinitiative, gibt jedoch an, mittelfristig Mitglied einer Initiative werden zu wollen.

4.4 Weitere Standards und Mitgliedschaften
Das Unternehmen verfügt über Produkte, die GOTS zertifiziert sind. Das Unternehmen verfügt nicht über Fairtrade zertifizierte Baumwolle.

5. Kommentar der CIR
Das Unternehmen Werner Reitz GmbH hat sich der CIR gegenüber offen und transparent gezeigt. Das Unternehmen verfügt über einen Verhaltenskodex, der jedoch nicht vertraglich bindend ist. Die Vorgaben entsprechen nicht den Anforderungen der CIR/CCC an einen umfassenden Kodex, beispielsweise in Hinblick auf den Existenzlohn oder die Regelung eines sicheren Beschäftigungsverhältnisses. Auch eine Einbeziehung von lokalen Akteuren sieht das Unternehmen nicht vor.

Das Unternehmen gibt an, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um die im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte formulierten Erwartungen der Bundesregierung zu menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht bis 2020 umzusetzen:
„Unternehmerische Sorgfalt mit Bezug auf die Achtung der Menschenrecht in einer unserer Größe, Branche und Position in der Liefer- und Wertschöpfungskette angemessenen Weise, hierzu konkret:

– öffentliche Grundsatzerklärung, dass wir unserer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte nachkommen

– Berichterstattung in Publikationen (z.B. CIR) und ggf. eigenen Formaten

– Anpassung bestimmter Managementprozesse

– Veränderungen in der Lieferkette

– Beitritt zu Brancheninitiativen.“

Um Arbeitsrechte und soziale Mindeststandards in den Zulieferketten glaubwürdig um- und durchzusetzen und mehr Transparenz zu beweisen, wird dem Unternehmen dringend empfohlen, seinen Kodex auszuweiten und seine Aktivitäten unabhängig durch eine MSI, wie z.B. der Fair Wear Foundation (FWF), verifizieren zu lassen.

Porträt von Christian Wimberger

Ich bin für Ihre Fragen da:

Christian Wimberger
Referent für Unternehmensverantwortung, Bergbau, öffentliche Beschaffung, Guatemala
wimbergernoSpam@ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-21