Bergbau & Rohstoffe

Rechte für Menschen,
Regeln für Konzerne!

Onlinepetition gegen Schiedsgerichtsverfahren

Protestaktion für Menschenrechte in der Wirtschaft vor dem Bundestag am 22.01.2019

Protestaktion vor dem Bundestag am 22.01.2019. Foto: Uwe Hiksch

Ein breites europäisches Bündnis aus über 150 zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert die EU auf, Schiedsgerichtsklagen transnationaler Konzerne einen Riegel vorzuschieben. Protestaktionen auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos sowie vor dem Bundestag in Berlin am 22.01.2019 stellten den Startschuss für eine Onlinepetition dar.

 

Warum unterstützt die CIR die Kampagne?

Mit sogenannten Investor-States-Dispute-Settlements (ISDS), also Verfahren zur Niederlegung von Konflikten zwischen Investoren und Staaten, können Unternehmen Regierungen verklagen, wenn letztere z. B. durch Maßnahmen zum Menschenrechts- oder Umweltschutz ihre Gewinne schmälern. Grundlage dafür sind meist Freihandels- oder Investitionsschutzabkommen. Mit den Klagen üben Unternehmen nicht nur Druck auf Regierungen aus und bekämpfen demokratische Entscheidungen. Sie unterminieren auch den Kampf sozialer Bewegungen für eine gerechtere und ökologisch nachhaltigere Gesellschaft.

Demonstration gegen Bergbau in El Salvador. Foto: CRIPDES

Schiedsgerichtsklagen von Bergbaukonzernen in Mittelamerika

Unsere Partnerorganisationen in Mittelamerika sind vor allem im Zusammenhang mit ihrem Widerstand gegen Megabergbauprojekte mit Schiedsgerichtsklagen konfrontiert. Das Bergbauunternehmen Pacific Rim verklagte 2009 (heute Oceana Gold) die Regierung El Salvadors auf 301 Millionen US-Dollar Entschädigung. Die Regierung hatte nach einer Erkundungsphase den Beginn des Goldabbaus aufgrund von Umweltbedenken abgelehnt. Das Unternehmen setzte die Regierung mit dem Verfahren Jahre lang unter Druck. Erst im Oktober 2016 lehnte das Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) die Klage ab. Eine breite Protestbewegung hatte auch international auf das Schiedsgerichtsverfahren und die möglichen Folgen des extrem giftigen Goldbergbaus aufmerksam gemacht. Erst nachdem das Damoklesschwert einer hohen Strafzahlung (ungefähr dem jährlichen Bildungsetat entsprechend) entfernt war, erreichte die Bewegung 2017 die Verabschiedung eines weltweit einzigartigen Bergbauverbots.

Auch in Guatemala versuchen Bergbauunternehmen Schürfrechte mit Hilfe von Schiedsgerichtsklagen zu erzwingen. Der US-amerikanische Konzern Kappes, Cassidy and Associates (KCA) verklagt die Regierung aktuell auf 300 Millionen US-Dollar, weil sie auf Druck der Gemeinden von La Puya ein Bergbauprojekt schloss. Das Verfassungsgericht hatte 2017 die Aussetzung angeordnet, weil das Unternehmen nicht die betroffenen indigenen Gemeinden im Rahmen der ILO-Konvention 169 befragt hatte. Auch der Konzern Tahoe Resources zieht eine Klage in Erwägung. „Die rechtlichen Konsequenzen würden die gesamte guatemaltekische Bevölkerung betreffen“, ließ das Unternehmen in drohendem Ton verlautbaren.

Erklärung zivilgesellschaftlicher Organisationen zur Schiedsgerichtsklage von KCA gegen den Staat Guatemala (auf Englisch)

Seit 2011 leisten die Gemeinden von La Puya in einem Protestcamp Widerstand gegen ein Goldbergbauprojekt. Foto: CIR

Straffreiheit für Konzerne – Gewalt wird nicht geahndet

Während Konzerne ihre vermeintlichen Investorenrechte international einklagen können, bleiben schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Bergbauaktivitäten in Lateinamerika meist straffrei. Zwischen 2009 und 2011 wurden in El Salvador vier Bergbaugegner*innen ermordet. In Guatemala verübten 2013 bewaffnete Männer ein Massaker an elf Mitgliedern der indigenen Gemeinde kakchikel de Nacahuil, die gegen das Bergbauprojekt El Tambor Widerstand leistete. In beiden Fällen untersuchten die staatlichen Institutionen nie ernsthaft eine mögliche Verwicklung der Unternehmen in die Verbrechen. Auch haften Unternehmen in vielen Fällen nicht, wenn sie z. B. beim Rohstoffabbau durch massive Umwelteinwirkungen die Lebensgrundlagen von Menschen zerstören und ihre Gesundheit gefärden.

 

Die Kampagne „Rechte für Menschen – Regeln für Konzerne“ fordert deshalb konsequenterweise die Europäische Union auf, ein Zeichen gegen die Privilegien transnationaler Konzerne vor Schiedsgerichten zu setzen. Außerdem muss sie ein Abkommen im Rahmen der Vereinten Nationen unterstützen, mithilfe dessen Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden können.

 

Bitte unterstützen Sie das Anliegen und unterzeichnen Sie die Petition, indem Sie einfach oben das Formular ausfüllen und in ihrem E-Mail-Account bestätigen.

Porträt von Christian Wimberger

Ich bin für Ihre Fragen da:

Christian Wimberger
Referent für Unternehmensverantwortung, Bergbau, öffentliche Beschaffung, Guatemala
wimbergernoSpam@ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-21