Unternehmensverantwortung

Multi-Stakeholder-Initiativen: Rechteinhaber*innen müssen wirksam einbezogen werden!

Ein gemeinsames Positionspapier von 12 NRO präsentiert Vorschläge und Lösungen, wie Rechteinhaber*innen wirksam in Multi-Stakeholder-Initiativen einbezogen werden können. Bislang werden Betroffene von negativen Unternehmenspraktiken zu wenig berücksichtigt.

Das Ziel von Multi-Stakeholder-Initiativen

Multi-Stakeholder-Initiativen sollen dafür sorgen, dass Menschen entlang der Wertschöpfungskette und in den weltweiten Produktionsstätten vor Menschrechtsverletzungen geschützt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, schließen sich in Multi-Stakeholder-Initiativen (kurz: MSI) verschiedene Akteur*innen aus Privatwirtschaft, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Politik zusammen.

Das Problem bei der Umsetzung

In der Praxis werden Rechteinhaber*innen, sprich die Personen, die potenziell unter Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörung und Korruption leiden und deren Situation verbessert werden soll, bislang nicht ausreichend eingebunden. Das hat eine Analyse des Status quo am Beispiel von vier deutschen MSI gezeigt. Dazu zählen das Bündnis für nachhaltige Textilien, das Forum Nachhaltiger Kakao, die Partnerschaft für Nachhaltigen Orangensaft und der NAP-Branchendialog Automobil. Im Sinne der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP) ist die Partizipation von Rechteinhaber*innen jedoch zentraler Bestandteil des menschenrechtlichen Sorgfaltspflichtenprozesses. Diese wichtige Aufgabe von Unternehmen ist auch im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie dem Entwurf der EU-Kommission für ein EU-Lieferkettengesetz verankert.

Das Papier

Als Teil der Multi-Stakeholder-Initiative PANAO ist die CIR Mitunterzeichnerin des Papiers „Rechteinhaber*innen wirksam in Multi-Stakeholder-Initiativen einbeziehen. Wo wir stehen und wo wir hinwollen – Eine Bewertung anhand von vier Beispielen.“ Das Papier richtet sich an alle Stakeholder*innen, die in Multi-Stakeholder-Initiativen aktiv sind, Unternehmen und insbesondere an die Bundesregierung, die Multi-Stakeholder-Initiativen mitunter initiiert. In dem Papier werden dafür die verschiedenen Dimensionen einer ernsthaften Einbeziehung von Rechteinhaber*innen im Rahmen von Multi-Stakeholder-Initiativen aufgeschlüsselt und Good-Practice-Beispiele verschiedener deutscher Multi-Stakeholder-Initiativen angeführt. Deutlich wird vor allem eins: Multi-Stakeholder-Initiativen könnten einen enormen Beitrag zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten leisten.

Die Forderungen an Multi-Stakeholder-Initiativen sind:
  • Bekenntnis zur Einbeziehung von Rechteinhaber*innen
  • Evaluation des Status Quo bestehender Multi-Stakeholder-Initiativen
  • Lücken durch die Auswahl geeigneter Vertreter*innen schließen
  • Maßnahmen zur Förderung der Einbeziehung von Rechteinhaber*innen umsetzen
  • Bereitstellung von ausreichend personellen und finanziellen Ressourcen
  • Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen überprüfen
  • Bericht über Einbeziehungsformate erstatten
  • geschützte Feedback-Kanäle schaffen

Die Forderung an Unternehmen:
  • Übersetzung von Erfahrungen und Erkenntnissen aus der kollektiven Einbeziehung von Rechteinhaber*innen in ihre individuellen Sorgfaltsprozesse

Porträt von Andrea de Moraes Barros

Ich bin für Ihre Fragen da:

Andréa Moraes Barros
Projektkoordinatorin Multiakteurs-Partnerschaft Orangensaft, Brasilien
moraesbarrosnoSpam@ci-romero.de
Telefon: 0251 – 674413-23