
23. September 2026
Die neue EmpCo-Richtlinie soll Verbraucher*innen besser vor irreführenden Umweltversprechen auf Produktverpackungen schützen. (Foto: stock.adobe.com/_KUBE_)
Wer im Supermarkt zu dem Produkt mit Label oder einem wohlklingenden Nachhaltigkeitsversprechen greift, soll sich künftig stärker darauf verlassen können, dass die dahinterstehenden Aussagen nachvollziehbar belegt sind.
Ab dem 27. September 2026 gelten die nationalen Umsetzungsregeln der Empowering Consumers for the Green Transition Directive (kurz EmpCo). Die Richtlinie ist Teil des Europäischen Green Deals und soll Verbraucher*innen besser vor Greenwashing schützen und einen faireren Wettbewerb schaffen, sowie die Verlässlichkeit von Nachhaltigkeitsinformationen stärken.
Dafür legt die Richtlinie erstmals fest, welche übergeordneten Anforderungen Nachhaltigkeitssiegel, also solche, die ökologische und/oder soziale Merkmale kommunizieren, erfüllen müssen. Insbesondere für Labels, die nicht staatlich getragen sind, wie beispielsweise der Blaue Engel gelten künftig klare Voraussetzungen: Sie müssen unter anderem auf einem Zertifizierungssystem mit transparenten Kriterien beruhen, durch unabhängige Kontrollen geprüft werden und es muss klare Regeln für den Umgang mit Verstößen geben.
Die zweite zentrale Komponente der Richtlinie betrifft werbliche Nachhaltigkeitsaussagen, die sogenannten Claims. Grundsätzlich gilt hier: Sie müssen spezifisch, transparent, für Verbraucher*innen nachvollziehbar und durch entsprechende Nachweise belegt sein. In der Folge dürfen Produkte nicht mehr pauschal als „nachhaltig“ beworben werden, wenn sich dies nur auf einzelne Merkmale – z.B. den Einsatz zertifizierter Bio-Baumwolle – bezieht. Auch Klimaaussagen, die ausschließlich auf externer CO₂-Kompensation statt auf der Reduktion von Emissionen entlang der produkteigenen Wertschöpfungskette beruhen, werden unzulässig.
Auch die etablierte Eigenmarke Gepa fair+ verschwindet mit Inkrafttreten der EmpCo vom Markt. Aufgrund des Wegfalls einer Übergangsfrist werden bereits produzierte Verpackungen überklebt. (Foto: CIR)
Die EmpCo betrifft nicht nur Umweltversprechen. Auch sozialbezogene Aussagen fallen unter die neuen Vorgaben. Dies macht beispielsweise auch Anpassungen bei Initiativen des Fairen Handels erforderlich, insbesondere dort, wo bisher alternative Formen der Kontrolle und Qualitätssicherung genutzt werden. Hier wird ein möglicher Zielkonflikt der Richtlinie deutlich: Die neuen Anforderungen sollen die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitsaussagen stärken. Gleichzeitig geraten dadurch auch Akteure unter Anpassungsdruck, deren Systeme bislang als seriös galten, aber nicht dem klassischen Zertifizierungsverständnis entsprechen.
Wie wirksam die neuen Vorgaben in der Praxis sind, hängt nicht zuletzt von der nationalen Umsetzung ab. In einigen EU-Staaten übernehmen Behörden die Kontrolle, während in Deutschland die EmpCo im Wettbewerbsrecht (UWG) integriert wurde. Damit liegt die Umsetzung und Kontrolle primär bei konkurrierenden Marktteilnehmer*innen, Wettbewerbsverbänden und Verbraucherorganisationen. Verbraucherzentralen bleiben für Einzelpersonen wichtige Anlaufstellen, um problematische Werbeaussagen zu melden. Für Unternehmen drohen bei Verstößen Sanktionen in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.
Die EmpCo ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit im Kampf gegen Greenwashing und den dahinterstehenden Standardsystemen. Erstmals werden europaweit Mindestanforderungen an Nachhaltigkeitssiegel und werbende Nachhaltigkeitsaussagen festgelegt. Gleichzeitig bietet die Richtlinie die Chance, die Diskussion über glaubwürdige Nachhaltigkeitssysteme voranzubringen. Denn die Qualität eines Labels hängt nicht nur davon ab, welche Kriterien es vorgibt, sondern auch davon, wie deren Einhaltung kontrolliert und Verstöße geahndet werden. Werden Transparenz, unabhängige Kontrolle und wirksame Beschwerdemechanismen gestärkt, könnte die EmpCo dazu beitragen, Nachhaltigkeitssysteme insgesamt glaubwürdiger zu machen und Missständen in Lieferketten wirksamer entgegenzuwirken.
Eine offene Frage bleibt trotzdem, wie sich die neuen Anforderungen auf die Verbreitung freiwilliger Nachhaltigkeitsinitiativen auswirken werden. Einerseits kann die Richtlinie dazu beitragen, glaubwürdige Systeme von weniger belastbaren Angeboten abzugrenzen. Andererseits könnten zusätzliche Anforderungen und Unsicherheiten bei der Umsetzung dazu führen, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitskommunikation reduzieren und damit auch Anreize für stärkere soziale oder ökologische Standards in ihren Lieferketten verloren gehen.
Hinzu kommt, dass zahlreiche Auslegungsfragen noch ungeklärt sind. Das hat zur Folge, dass Unternehmen teilweise aus Vorsicht auf bestimmte Aussagen oder Kennzeichnungen verzichten, solange deren rechtliche Zulässigkeit nicht eindeutig geklärt ist. Die EU-Vorgaben verweisen in vielen Bereichen auf die konkrete Bewertung des Einzelfalls. Erste Gerichtsentscheidungen und Erfahrungen mit der Umsetzung werden daher maßgeblich bestimmen, wie streng die neuen Anforderungen tatsächlich angewendet werden. In welchem Umfang dies geschieht und welche Folgen dies für bestehende Zertifizierungs- und Mitgliedschaftssysteme hat, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen.

Ich bin für Ihre Fragen da:
Anne Sträßer
Referentin im Bereich nachhaltige Ernährungs- und Agrarsysteme und öffentliche Beschaffung
straesser@ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-51
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