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Bioland – Verband für organisch-biologischen Landbau e. V.

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Skala (Basierend auf einer Untersuchung aus den Jahren 2020/2021):
= anspruchsvoll
= gut
= mittelmäßig
= unzureichend
= mangelhaft
= kein Fokus
Bioland – Verband für organisch-biologischen Landbau e. V.

Über Bioland – Verband für organisch-biologischen Landbau e. V.

Bioland ist der größte Ökolandbau-Verband in Deutschland. Der Verband ging aus der 1971 gegründeten Fördergemeinschaft „bio gemüse e.V.” hervor. Die Bioland-Richtlinien sehen eine gesamtbetriebliche Umstellung vor und umfassen die gesamte Lieferkette von Tierhaltung, Pflanzen- und Gartenbau über Produktlagerung bis zur Verarbeitung und Vermarktung. Bioland-Vertragsbetriebe sind zur Einhaltung der EG-Ökoverordnung (EU-Bio) und der darüber hinausgehenden Bioland-Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung verpflichtet. Aktuell wirtschaften ca. 6.200 Landwirt*innen, Gärtner*innen, Winzer*innen und Imker*innen mit insgesamt 300.000 ha Betriebsfläche sowie 1.000 Partner*innen aus Handel und Verarbeitung (z.B. Bäckereien, Molkereien, Gastronomie etc.) nach Bioland-Richtlinien.

Kategorie: Lebensmittel

Bewertung von Bioland – Verband für organisch-biologischen Landbau e. V.

Die ökologischen Kriterien stehen im Zentrum und erfüllen hohe Ansprüche und gelten hier als best practice für Lebensmittel. Als Verband für Ökolandbau vertritt Bioland in erster Linie die Interessen seiner Mitglieder. Die Rückverfolgbarkeit und Transparenz für die Konsument*innen überzeugen in puncto Glaubwürdigkeit. Die zertifizierten Betriebe befinden sich vorwiegend in Deutschland. Die Sozialstandards erfüllen nur Mindeststandards. Positiv hervorzuheben ist die basisdemokratische Verbandsstruktur, die Beratungen für die Umsetzung, das Risikomanagement sowie die Fokussierung auf die bäuerliche Landwirtschaft mit agrarökologischen Praktiken. Da Bioland-Betriebe in Deutschland ansässig sind, gelten mindestens die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland. Dies schließt die ILO-Kernarbeitsnormen ein. Auf der Internetseite ist eine Liste der zertifizierten Betriebe und der Kontrollstellen veröffentlicht. Die Produkte sollen einen möglichst direkten Weg zu den Verbraucher*innen nehmen.

Soziales

Soziales
  • Die Richtlinien gelten für die Beschäftigung von Saisonarbeiter*innen und für Angestellte über Subunternehmen.
  • Lokale Akteur*innen wie Gewerkschaften werden in das Beschwerdemanagement eingebunden.
  • Es gibt Schulungen zum Thema Sicherheit am Arbeitsplatz.
  • Verantwortungsvolle Einkaufspraktiken sind eine Voraussetzung im Standard und es gibt Maßnahmen zur Förderung der Implementierung/Umsetzung.
  • Der Standard befasst sich mit der Frage des lokalen Wissens und dessen Förderung. Kenntnisse zu Agroforstsystemen, zu Anbauverfahren wie regenerative Landwirtschaft und Permakultur werden berücksichtigt.
  • Der Standard enthält Kriterien für die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Praktiken, Vorfinanzierung, Prämien, Marktzugang und lokale Handelspraktiken für Kleinproduzent*innen und fördert die Umsetzung.

Ökologie

Ökologie
  • Der Standard fordert den Schutz bestehender natürlicher Ökosysteme, ihre nachhaltige Nutzung sowie Maßnahmen zu deren Revitalisierung.
  • Der Standard empfiehlt oder fordert nur teilweise Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von nicht-erneuerbaren Energien und eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen.
  • Der Standard empfiehlt oder fordert nur teilweise Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen klimarelevanter Treibhausgase.
  • Der Standard fordert Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes, die auf ökologischen Prinzipien basieren und den Einsatz physikalischer, mechanischer und biologischer Schädlingsbekämpfung gegenüber dem Einsatz von Pestiziden priorisieren.
  • Der Standard fordert das Verbot von Pestiziden, die auf der Internationalen Liste der hochgefährlichen Pestizide von PAN aufgeführt sind.
  • Der Standard schreibt vor, dass GVOs nicht angebaut, verarbeitet oder als Tierfutter verwendet werden dürfen.

Glaub­würdigkeit

Glaubwürdigkeit
  • Der Standard wird in einem öffentlichen Konsultationsverfahren unter Einbeziehung von unterschiedlichen Interessengruppen geregelt, aktualisiert und weiterentwickelt.
  • Zertifizierungs-/Prüfberichte sind auf Anfrage erhältlich.
  • Es gibt finanzielle Unterstützung und Beratung für die Umsetzung der Richtlinien.
  • Unternehmen müssen eine menschenrechtlichen Sorgfaltprüfung (Due Diligence) und systematische Risikobewertungen in ihrer Lieferkette durchführen.
  • Die Audits werden von einer unabhängigen, vom System akkreditierten Stelle durchgeführt und basieren auch auf Risikobewertungen.
  • Vertrauliche Interviews mit Arbeiter*innen und Konsultationen mit Interessenvertreter*innen sind ein Bestandteil im Prüfprozess.
  • Es gibt eine Rückverfolgung, aber nur für einzelne Stufen in der Lieferkette.