Unternehmensverantwortung

Trotz deutscher Enthaltung: EU-Länder sagen JA zum EU-Lieferkettengesetz

Das geplante EU-Lieferkettengesetz wurde überraschend doch noch vom Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rats der Europäischen Union verabschiedet. Eine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten stimmte dem wichtigen Menschenrechtsvorhaben zu – Deutschland nicht. Die Zustimmung zum Gesetz ist vor allem den Kompromissbemühungen der belgischen Ratspräsidentschaft zu verdanken.

Es ist ein wichtiges Signal, das Europa hier sendet: Menschenrechte und Klimaschutz sind wichtiger als Profite von Unternehmen um jeden Preis. Lange haben wir uns zusammen mit anderen Zivilgesellschaftlichen Organisationen, insbesondere im Bündnis der Initiative Lieferkettengesetz und mit der EU-Kampagne „Our Food. Our Future“, für ein EU-Lieferkettengesetz stark gemacht. Nun ist es da und diese Hürde doch noch genommen, nach langem Hin und Her, vor allem ausgelöst durch die Blockade-Haltung der FDP.
Ein Wermutstropfen bleibt jedoch: Nur mit einem stark ausgehöhlten Kompromissvorschlag gelang es der belgischen Ratspräsidentschaft am vergangenen Freitag (15.03.) die qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten für das EU-Lieferkettengesetz zu sichern. FDP-Justizminister Buschmann hat auch diesen Kompromissvorschlag abgelehnt, weshalb sich Deutschland bei der Abstimmung enthielt. Zumindest kann die Richtlinie aber jetzt noch vor der Europawahl im Juni verabschiedet werden. Das Europäische Parlament muss der Vorlage noch zustimmen, was jedoch als sicher gilt.

Das Gesetz soll dafür sorgen, dass europäische Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten, sicherstellen – also auch bei ihren Lieferanten. Unternehmen müssen nun künftig europaweit dokumentieren, dass von ihnen importierte Produkte aus Drittländern dort nicht zu Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden führen. Nach neuem Kompromiss findet das EU-Lieferkettengesetz, welches ab 2032 in Kraft treten soll, aber zunächst nur Anwendung bei Unternehmen mit über 1000 Mitarbeitenden und mit einem Jahresumsatz über 450 Millionen Euro. Damit gilt das Gesetz nur noch für rund 5.500 Unternehmen in der EU.

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Dominik Groß
Referent für Menschenrechte und Klimaschutz in Agrarlieferketten
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