Guatemala

Drohende Amnestie für Kriegsverbrecher

Abgeordnete des guatemaltekischen Parlaments schlagen ein Gesetz vor, das die Strafverfolgung von Kriegsverbrechern einstellen würde. Schon verurteilten Kriegsverbrechern soll es Freiheit gewähren. Bei der Debatte darum prallen völlig gegensätzliche Meinungen aufeinander.

Der eigentliche Gesetzentwurf mit der Nummer 5377 wurde bereits im Januar des Jahres vorgeschlagen. Das Nationale Versöhnungsgesetz solle reformiert werden. Das Nationale Versöhnungsgesetzes war lange im Rahmen der Friedensverträge diskutiert und schlussendlich mit den Friedensverträgen verabschiedet worden. Wie auch jüngst in Kolumbien geschehen, ist es ein Kompromiss, damit die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Regierungs- und Guerilla-Truppen eingestellt werden konnten. Einerseits sieht es von einer Bestrafung ab, wenn es sich im bewaffneten Konflikt um rein kriegerische Auseinandersetzungen handelte. Andererseits wurden hiervon drei schwere Straftatbestände ausgenommen: Genozid, gewaltsam herbeigeführtes Verschwinden und Folter.
Die konservativen und den Militärs nahestehenden Abgeordneten haben es jetzt auf diese drei Tatbestände abgesehen und dies dahingehend erweitert, dass Personen, die bereits deshalb verurteilt wurden, freigelassen werden. Anders ausgedrückt: Sie wollen eine vollständige Amnestie erreichen.
Dies ist letztlich ein Schlag gegen den Versöhnungsgedanken und trifft alle Familienangehörigen der Opfer. Die Veteranenverbände der Militärs befürworten den Vorschlag, die Menschenrechtsorganisationen, darunter unserer Partner*innen, sind empört. Die UN-Arbeitsgruppe gegen gewaltsam herbeigeführtes Verschwinden hat unterstrichen, dass sich solche Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht wiederholen dürfen. Deshalb und auch, weil der Gesetzesentwurf internationalen Konventionen widerspreche, solle er zurückgezogen werden. Schwere Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit müssten verfolgt werden.

Auffassungen prallen aufeinander

Der Vorsitzende des parlamentarischen Ausschusses für Verfassungsfragen, Fernando Beltranena sprach sich für den Vorschlag aus und meinte, dass es ein Rückwirkungsverbot gebe, d.h. dass für zurückliegende Vergehen kein Strafverfahren eröffnet werden dürfe. Ferner sprach er sich dafür aus, dass Militärs der eigenen Militärgerichtsbarkeit unterständen, die in der Verfassung niedergelegt ist. Deshalb hätten die Militärs nicht der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugeführt werden dürfen.
Der Menschenrechtsausschuss des Parlaments sieht das ganz anders. Der Vorsitzende Ronald Arango sprach sich gegen den Gesetzesvorschlag aus und berief sich dabei auf internationale Konventionen der Menschenrechte. Insbesondere ginge es nicht an, bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit Straflosigkeit walten zu lassen.

Das Plenum entscheidet

Letztlich wird das Parlamentsplenum die Entscheidung über den Gesetzesvorschlag treffen. Das steht zwar nicht mehr unter dem Einfluss des gestürzten, äußerst korrupten Ex-Präsidenten und Ex-General Otto Pérez. Doch dessen Nachfolger und politischer Neuling Jimmy Morales hat keine solide Parlamentsmehrheit und stützte sich schon im Wahlkampf auf Militärs als Machtbasis. Auch ist er mittlerweile selbst ins Fadenkreuz der Justiz geraten und ist den Parlamentsabgeordneten, die zum „Pakt der Straflosigkeit“ gehören, eine unterstützende Kraft.
Der guatemaltekische Bischof Álvaro Ramazzini drückte es kürzlich auf dem deutschen Katholikentag in Münster so aus: „Und dann gibt es die, die die Gesetze machen. Sie machen nicht das, was notwendig wäre, z.B. eine Landreform. Was die machen, ist desaströs. Es gibt zwar Ausnahmen, aber die meisten Abgeordneten sind so.“
De facto ist der Gesetzesvorschlag ein Ausdruck dafür, mit welchem Gegenwind die demokratischen Kräfte zu kämpfen haben. Und dass das Parlament unter den aktuellen Umständen nur bedingt als repräsentativer Ausdruck der Gesellschaft angesehen werden kann. Das öffentliche Ansehen ist tief gesunken, und entsprechend die Erwartungen. Einen Parlamentssitz zu haben, ist für viele interessant, weil auf diese Weise Geschäfte gemacht werden können. Und natürlich hat die Wirtschaft großen Einfluss auf Entscheidungen. Hingegen sind die Interessen von Arbeitskräften, Maya und Frauen personell und inhaltlich stark unterrepräsentiert.

Zeichen der Zivilgesellschaft

Am 21. Juni hat CONAVIGUA, die Projektpartnerorganisation der CIR, eine Karawane von der Hauptstadt nach San Juan Comalapa (in der Region Chimaltenango) mit internationaler Begleitung organisiert. Das Ereignis wurde von den Zeitungsmedien und Funk und Fernsehen begleitet. Auf dem Friedhof vor Comalapa, wo eine mit CIR-Mitteln errichte kleine Maya-Kapelle steht, wurden 172 Gebeine von Opfern des internen bewaffneten Konflikts beigesetzt. Der jetzige Friedhof ist früher der Standort einer Militärbasis gewesen. Dort sind die Gebeine vor 15 Jahren zwecks DNA Untersuchung exhumiert worden, und wurden jetzt dort wieder beigesetzt. Die CIR hat diese Aktivitäten von CONAVIGUA unterstützt. Dieser wichtige Akt der Aufarbeitung und Versöhnung wurde weder vom Nationalen Versöhnungsprogramm noch vom Friedenssekretariat des Präsidenten begleitet.

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Porträt von Christian Wimberger

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Christian Wimberger
Referent für Unternehmensverantwortung, Bergbau, öffentliche Beschaffung, Guatemala
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