Großhandel

Wenig Transparenz, noch weniger Arbeitsrechte

Transgourmet Deutschland GmbH & Co. OHG 

Die Transgourmet Deutschland GmbH & Co. OHG ist Teil der Transgourmet Central and Eastern Europe (CEE). Diese ist seit dem Rückzug von REWE im Jahr 2011 eine hundertprozentige Tochter der Schweizer Coop-Gruppe. Zu Transgourmet CEE gehören außerdem u.a. Transgourmet Cash & Carry, Selgros Cash & Carry, Transgourmet Seafood, EGV|AG, Frischeparadies und Niggemann. Die Angaben im Profil beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf die Bereiche Cash & Carry und Zustellung der Transgourmet Deutschland GmbH & Co. OHG. 
 

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Hauptsitz: Riedstadt
Geschäftsleitung: John Matthew (Vorsitz), Frank Seipelt (Vorsitz), Manfred Hofer
Anzahl der Mitarbeitenden: ca. 10.854 in Deutschland, 29.491 weltweit
Standorte in Deutschland: 14 Lieferungsbetriebe (davon 1 Seafood)52 Cash & Carry Märkte (3 Transgourmet, 38 Selgros, 11 Frischeparadies)
Unternehmensumsatz: 6,019 Mrd. CHF (2019 in Deutschland)
Unternehmensbereiche in Deutschland: Lieferung, Cash & Carry
Sortimentsgröße insgesamt: Zustellung: ca. 15.000 Artikel; Cash & Carry: ca. 50.000 Artikel; Anteil bio-zertifiziert: ca. 850, Anteil fair-zertifiziert: ca. 500
Eigenmarken im Lebensmittelbereich: Economy, Quality, Premium, Ursprung, Natura; Anteil am Gesamtverkauf: nicht bekannt 
 

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1. Transparenz:
Transgourmet hat den Fragebogen der CIR nicht beantwortet. Das Unternehmen ist bemüht, Transparenz im Hinblick auf Umsätze, Unternehmensstruktur, Sozialstandards und CSR-Maßnahmen zu schaffenHinsichtlich Lieferketten und Produktionsländern ist das Unternehmen nicht transparent. Es legt keinen öffentlich zugänglichen Nachhaltigkeitsbericht nach GRI-Standards vor.

 

2. Struktur der Lieferkette im Lebensmittelbereich:
Transgourmet arbeitet mit vielen verschiedenen Zulieferunternehmen, über die – wie auch über Produktionsländer und -betriebe – mit Ausnahme der Eigenmarke URSPRUNG kaum Informationen veröffentlicht werden. Laut eigener Aussage erfolgt unternehmensintern eine Rückverfolgbarkeit der Lieferkette bis zur Stufe der Produktion.  

 

3. Verhaltenskodex:
Transgourmet verfügt über eine Richtlinie zur „Nachhaltigen Beschaffung“, die die Einhaltung länderspezifischer Konventionen und der ILO-Kernarbeitsnormen, insbesondere der Aspekte Arbeitssicherheit, gesetzliche Mindestlöhne, die Rechte auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen und das Verbot von Diskriminierung, Kinder- und Zwangsarbeit, umfasst. Das Unternehmen plant bzw. verfügt über spezielle Richtlinien und Unternehmensziele für die Beschaffung kritischer Rohstoffe.  

3.1 Kodexumsetzung im Lebensmittelbereich: Die Richtlinie „Nachhaltige Beschaffung“ ist Vertragsbestandteil und gilt für alle Geschäftspartner*innen bis zur Stufe der Produzent*innen. Transgourmet hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der Produkte mit Fairtrade-, UTZ- oder Rainforest Alliance-Zertifizierung zu erhöhen. Nach eigenen Angaben bietet das Unternehmen für alle kritischen Rohstoffe auch Produkte mit Zertifizierungen für faire und nachhaltige Beschaffung an. Transgourmet schließt den Handel mit bedrohten Fischarten aus. Außerdem gilt seit 2021: Palmöl in allen Eigenmarken und Bio-Produkten muss RSPO-zertifiziert sein, alle Eigenmarken mit Kakao(anteil) müssen Fairtrade-, UTZ-, oder Rainforest Alliance-zertifiziert sein und Eiprodukte aus Käfighaltung werden aus dem Sortiment genommen. Bei Eigenmarken stellt das Unternehmen nach eigenen Angaben die interne Rückverfolgbarkeit „mindestens bis zur letzten wertgebenden Verarbeitungsstufe“ sicher, bei kritischen Rohstoffen bis zur Primärproduktion. Zulieferunternehmen für Obst und Gemüse müssen GLOBALG.A.P.-zertifiziert sein. Die Mitarbeitenden werden von Transgourmet über die Vorteile des fairen Handels und nachhaltige Fischerei informiert. 
3.2 Kontrollen zur Einhaltung des Kodex im Lebensmittelbereich: Die Überprüfung der Unternehmensrichtlinien erfolgt über Selbstauskünfte. Verstöße gegen die verbindlichen Verhaltensregeln können u.a. mit einer Auslistung der Produkte sanktioniert werden. Die Verantwortung für die Einhaltung der Richtlinie wird allerdings auf die Zulieferunternehmen übertragen. 
3.3 Mitgliedschaften in Kontroll-, Monitoring- oder Verifizierungsinitiativen: Der Mutterkonzern Coop ist u.a. Mitglied der Unternehmensinititative amfori BSCI. Transgourmet selbst ist zertifiziert durch IFS Food, IFS Wholesale/ Cash & Carry und IFS Logistics.
3.4 Weitere Standards und Mitgliedschaften: Transgourmet arbeitet zur Verbesserung verschiedener Nachhaltigkeitsbereiche u.a. zusammen mit der Albert-Schweitzer-Stiftung und dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau (bzgl. Tierschutz bei der Haltung von Masthühnern und Verbot von Eiprodukten aus Käfighaltung), Collaborating Centre on Sustainable Consumption and Production (bzgl. nachhaltige Verpackungen), Deutscher Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband, Dialogforum Groß- und Einzelhandel zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung, Euro-Toques Deutschland e.V. (bzgl. Förderung nachhaltiger Produkte in der Gastronomie), Fairtrade Deutschland, Umweltforum Rhein-Main e.V., United Against Waste e.V. 

 

4. Belieferung der öffentlichen Hand:
keine Informationen

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5. Kommentar der CIR

Transgourmet hat im Vergleich zu unserer Studie 2018 nun auch existenzsichernde Löhne in die Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung aufgenommen, erste Vorgaben für kritische Rohstoffe verabschiedet und ist weiteren Initiativen zur Stärkung der eigenen CSR beigetreten. Zudem informiert das Unternehmen die Mitarbeitenden über nachhaltige Beschaffung. 

Der Verhaltenskodex amfori BSCI beinhaltet grundlegende Arbeitsstandards gemäß ILO-Kernarbeitsnormen, reicht aber nicht aus, um Arbeitsrechte auf den Plantagen und in Fabriken zu sichern. Die GLOBALG.A.P.-Zertifizierung, die Transgourmet für Zulieferunternehmen von Obst und Gemüse fordert, fördert die Rechte auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen nicht aktiv und bezieht lokale Akteur*innen, Gewerkschaften und NROs nicht ausreichend ein.  

In der RSPO-Zertifizierung von Palmölprodukten sind zivilgesellschaftliche Organisationen unterrepräsentiert und Gewerkschaften nicht vertreten. Eine lückenlose Rückverfolgbarkeit des Palmöls ist der RSPO nicht gelungen. Die IFS-Zertifizierungen berücksichtigen keine Sozialstandards, sondern überwiegend die Einhaltung von Qualitätsmanagement und Vorgaben zur Lebensmittelsicherheit. 

Die Rückverfolgbarkeit der Produkte und Lieferketten ist nicht öffentlich, Richtlinien zur Beschaffung kritischer Rohstoffe bestehen bis dato nur für Palmöl und nachhaltige Fischerei. Die Kontrolle der Richtlinien erfolgt ausschließlich über Selbstauskünfte, nicht über unabhängige Audits und Multi-Stakeholder-Verfahren. Beschwerdemechanismen zur Meldung von Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen Sozialstandards nennt das Unternehmen nicht. Transgourmet konnte bislang nicht beispielhaft zeigen, wie identifizierte Verstöße gegen Arbeitsrechte nachverfolgt und behoben werden.

Foto: Maren Kuiter

Ich bin für Ihre Fragen da:

Merle Kamppeter
Referentin für nachhaltige Agrarlieferketten, öffentliche Beschaffung
kamppeternoSpam@ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-61