Klimagerechtigkeit

Aufruf zur Einreichung von Kleinprojekt-Anträgen zum Thema Klimagerechtigkeit

Eure Organisation arbeitet zu Klimagerechtigkeit und sucht noch finanzielle Förderung zur Durchführung eines kleineren Projekts? Jetzt Kriterien checken und bis zum 31. Januar 2023 bewerben!

Ihr engagiert euch mit eurer Organisation für eine klimagerechte Zukunft – das kostet Geld. Hier kommt eure Chance, ein kleines Projekt von uns finanzieren zu lassen. Wir vergeben im EU-Projekt „Game on“  finanzielle Förderung an Organisationen der Zivilgesellschaft. Euer Projekt sollte sich an junge Menschen richten und zum Thema Klimagerechtigkeit sein – sowie am besten weitere Zielgruppen sensibilisieren. Damit tragt ihr zur Erreichung der Game On-Projektziele bei!

Fördersumme: insgesamt 58.000€ für Kleinprojekte von 5.000 – 30.000 €

Projektdauer: 7,5 Monate, bis 01. Oktober 2023

Ende der Einreichfrist: 31. Januar 2023, 23:59 Uhr

Mehr Informationen gibt es hier: Call für Kleinprojekte_CIR_Gameon2022

Alle Organisationen, welche die Ausschreibungskriterien erfüllen, laden wir herzlich zur Bewerbung ein. Und zwar:

Wir freuen uns auf eure Bewerbungen!

Zur Transparenz:

Folgende Organisationen haben wir zum Zeitpunkt der Veröffentlichung am 14.12.2022 per Mail direkt auf die Ausschreibung hingewiesen:

• BildungsCent e.V.
• Black Earth Kollektiv
• Bloque Latinoamericano Berlin
• BUNDjugend NRW
• CREACTIVE für Klimagerechtigkeit
• ECOMOVE International
• Ende Gelände
• Ernährungsrat Münster
• FIAN – mit Menschenrechten gegen Hunger
• Flip
• Fridays For Future
• glokal e.v.
• Informationsbüro Nicaragua
• Institute of environmental justice e.V.
• Kipppunkt Kollektiv
• Klimaherbst
• Klimawandel: verstehen und handeln
• Konzeptwerk Neue Ökonomie
• Life e.V.
• Locals United
• Lützerath Lebt
• Periskop- Wandel braucht neue Perspektiven
• SODI e.V.
• Vamos e.V.

Diese Fragen haben wir bekommen und möchten sie hier samt Antworten veröffentlichen:

  • Gibt es ein Limit für die Anzahl an Projektvorschläge pro Organisation? – Nein, es gibt kein Limit.
  • Sind Personalkosten förderfähig? – Ja, Personalkosten sind förderfähig. Es gibt auch keine Obergrenze, ein angemessenes Verhältnis von Personalkosten und Ergebnis ist jedoch wichtig.
  • Was gilt als „Organisation der Zivilgesellschaft“? – Darunter verstehen wir: „Nichtstaatliche, gemeinnützige Akteure, die auf unabhängiger und rechenschaftspflichtiger Basis arbeiten, darunter: Nichtregierungsorganisationen, Organisationen, die indigene Völker vertreten, Organisationen, die nationale und/oder ethnische Minderheiten vertreten, Diaspora-Organisationen, Organisationen von Migrant*innen in Partnerländern, lokale Händlerverbände und Bürgergruppen, Genossenschaften, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften (soziale Partner), Organisationen, die wirtschaftliche und soziale Interessen vertreten, Organisationen, die Korruption und Betrug bekämpfen und eine verantwortungsvolle Staatsführung fördern, Bürgerrechtsorganisationen und Organisationen, die Diskriminierung bekämpfen, lokale Organisationen (einschließlich Netzwerke), die an der dezentralisierten regionalen Zusammenarbeit und Integration beteiligt sind, Verbraucherorganisationen, Frauen- und Jugendorganisationen, Umwelt-, Lehr-, Kultur-, Forschungs- und Wissenschaftsorganisationen, Hochschulen, Kirchen und religiöse Vereinigungen und Gemeinschaften, die Medien sowie alle nichtstaatlichen Vereinigungen und unabhängigen Stiftungen, einschließlich unabhängiger politischer Stiftungen, die zur Verwirklichung der Projektziele beitragen können.“ (Definition aus dem Game On-Projekt)
  • Die englischsprachige Erklärung der Drittpartei bezieht auch auf uns als antragstellenden Verein, richtig? Das heißt: Diese wird auch vom Verein unterzeichnet? – Genau, die Erklärung muss die Organisation, die sich bewirbt, ausfüllen. Wenn es ein Verein ist, dann der Verein.
  • Gibt es eine Priorisierung bei den Kriterien für die Projektauswahl, sollten mehr Anträge eingehen als Mittel zur Verfügung stehen? – Wie im Call bereits gelistet entfallen 50% auf Methodik und Beschreibung der Aktivitäten, 25% auf bisherige Erfahrungen und Kapazitäten, sowie 25% auf Verwaltungskapazität und Budgetvorschlag. Innerhalb derer nehmen wir keine weitere Priorisierung der Unterpunkte der Kriterien vor.
  • Muss das Projekt, was eingereicht wird, ein komplett Neues sein bzw. darf noch nicht begonnen haben? -Nein, es muss nicht zwangsläufig etwas völlig Neues sein. Die Erweiterung auf neue Zielgruppen mit erprobten Formaten ist auch möglich.
  • Sind Projekte förderfähig, auch wenn der Beginn der übergeordneten Kampagne vor dem potentiellen Förderbeginn liegt? -Ja, solange alle finanzierten Aktivitäten der Ausschreibung entsprechen und innerhalb unseres Vertragszeitraums liegen, ist das möglich.
  • Wird bei einer Bewilligung des Antrags automatisch die gesamte beantragte Fördersumme bewilligt oder möglicherweise auch nur ein Teil davon, falls Sie einzelne Projekt-Aktivitäten für nicht förderfähig ansehen? -Ja, die Bewertung und ggf. Bewilligung bezieht sich auf die kompletten Anträge. Was Sie allerdings machen können, ist sich mit mehreren Projekten zu bewerben. Die Anzahl an Bewerbungen pro Organisation ist nicht limitiert.
  • Sind Protestaktionen, die sich Mitteln des Zivilen Ungehorsams bedienen oder diesen nahestehen, förderfähig? -Das können wir grundsätzlich weder zusagen noch ablehnen. Es kommt auf die Aktivität und den Kontext an.
  • Ist eine Ko-Finanzierung möglich? -Ja, eine Ko-Finanzierung ist möglich solange sie nicht aus dem gleichen Topf, in unserem Falle dem Call der EU, stammt und nichts doppelt abgerechnet wird.
  • Können auch Verwaltungskosten übernommen werden? -Ja, Verwaltungskosten können mit ins Budget aufgenommen werden und sind prinzipiell förderfähig, solange sie verhältnismäßig und angemessen sind.
  • Welche „Nachweise“ braucht ihr konkret um zu prüfen, ob eine Organisation in der Lage ist das Projekt zu verwalten? -Zunächst nehmen wir die Beschreibung der Organisation und bereits durchgeführten Projekte als Anhaltspunkte dafür.
  • Ist die Budgetvorlage als Beispiel anzusehen? Sprich: Ist es möglich, weitere Zeilen nach Bedarf hinzuzufügen? -Ja, die Zeilen können angepasst werden, die Spalten hingegen nicht.
  • Was ist in der Spalte „Einheit“ einzutragen? Wäre z.B. bei „Reisen“ eine Einheit eine Fahrt? Oder bei Social Media Ausgaben, wäre da eine Einheit ein Post? -Ganz genau. Sie können die Einheit auch gerne innerhalb der Tabelle namentlich eintragen, um Verwirrung zu vermeiden.
  • Können wir die Budgetvorlage anpassen? Sprich noch weitere Kostenpunkte hinzufügen? Und worunter fallen Honorarkosten? Sollen wir dafür noch einen eigenen Kostenpunkt aufmachen der da unter „Gehälter“ aufschlüsselt? -Ja, die Items in der Budgetvorlage, also die Zeilen, können gerne angepasst werden; nur die Spalten sollten so bleiben und entsprechend ausgefüllt werden. Ob Honorarkosten unter Gehälter oder als Extrapunkt aufgelistet werden, bleibt den Antragsteller*innen selbst überlassen.

Foto: CIR/Miriam Instenberg

Ich bin für Ihre Fragen da:

Lisa Kirtz
Referentin für Klimagerechtigkeit
kirtznoSpam@ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-49